Nichtanerkennung Kosten für häusliches Arbeitszimmer

  • Einen schönen guten Sonntag Morgen,


    ich habe folgende Frage und freue mich über Antworten:


    In meinem Einkommensteuerbescheid von 2016 werden die Kosten für mein häusliches Arbeitszimmer nicht anerkannt. Dies wird im Bescheid damit begründet, dass es sich nicht um einen separaten Raum handelt, sondern um eine Arbeitsecke. Ich hatte zwar einen Grundriss meiner Wohnung mitgeschickt, allerdings ist darauf die Tür zu dem Arbeitszimmer schwer zu erkennen. Gegen den Bescheid habe ich Widerspruch eingelegt und als Beweis Fotos von meinem Arbeitszimmer mitgeschickt. Als Antwort vom Finanzamt erhielt ich eine Feststellung, dass mein Einspruch unbegründet ist. Es wird jetzt zwar anerkannt, dass es sich um einen separaten Raum handelt, aber es soll nun unstrittig sein, dass mir ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Tatsache, dass es sich um einen abgeschlossenen Raum handelt, sei nunmehr unbeachtlich.
    Abgesehen von der neuen Begründung der Feststellung, das ich die Kosten für mein Arbeitszimmer nicht gelten machen kann, wollte ich gerne wissen, ob dieses Verfahren rechtmäßig ist. Ist möglich, im Bescheid einen Begründung anzugeben und wenn die Begründung widerlegt wird, eine neue Begründung nachzureichen?


    Herzliche Grüße


    Christian Reiß

    • Offizieller Beitrag

    aber es soll nun unstrittig sein, dass mir ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

    Und? Steht Dir ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung?


    wollte ich gerne wissen, ob dieses Verfahren rechtmäßig ist. Ist möglich, im Bescheid einen Begründung anzugeben und wenn die Begründung widerlegt wird, eine neue Begründung nachzureichen?

    Ja. Mit Deinem Einspruch ist der Bescheid grundsätzlich in vollem Umfang offen. Abgesehen davon sind die Gründe gesondert zu prüfen und die Voraussetzungen werden immer nach und nach abgeprüft. Bisher hat man bei Dir ja schon nach vermeintlichem Fehlen der Grundvoraussetzung der räumlichen Voraussetzungen abgeschwenkt, jetzt muss man halt eingehender prüfen.