Krankenkassenbeiträge für Kinder der schulischen Berufsausbildung

  • Hallo liebe Forennutzer,


    im Steuerjahr 2015 haben wir die Krankenkassenbeiträge der Familienversicherung beim Ehemann sowie bei unserer Tochter in Ausbildung angegeben. Also den gesamten Betrag 2x wie im Hilfeprogramm unter "Pflege- und Krankenkassenbeiträge" erklärt. Der bearbeitende Finanzbeamte hat das auch so akzeptiert. Bei der letzten Erklärung für 2016 haben wir jetzt damit Schwierigkeiten und unser Widerspruch liegt bei der Rechtsberatungsstelle. Von dort ist uns erklärt worden, das wir nur den zusätzlich gezahlten Beitrag absetzen können, das Kind aber kostenfrei mitversichert ist. Was ist jetzt korrekt?

    • Offizieller Beitrag

    Also den gesamten Betrag 2x wie im Hilfeprogramm unter "Pflege- und Krankenkassenbeiträge" erklärt.

    Wo soll das so stehen? ?(


    unser Widerspruch liegt bei der Rechtsberatungsstelle. Von dort ist uns erklärt worden, das wir nur den zusätzlich gezahlten Beitrag absetzen können, das Kind aber kostenfrei mitversichert ist. Was ist jetzt korrekt?

    Genau so ist es.


    Ihr könnt froh sein, wenn das Jahr 2015 nicht noch auf Berichtigungsmöglichkeiten seitens des FAs geprüft wird, sofern sich da eine steuerliche Auswirkung ergeben hat.

  • Hallo miwe4,


    also es ist nachzulesen in tax 2017 - Persönliches - Kinder - Übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge - Übernommene Beiträge - Eingabehilfen - mehr... -
    Zu beachten ist Folgendes: Unterpunkt 3.
    Danke für Dein Interesse.

  • Guten Tag miwe4,


    nein, ich habe kein anderes Programm wie Du. Ich zweifle jetzt allerdings an mir, ob ich den Satz ....kommt es nicht darauf an, ob die Beiträge auch tatsächlich bezahlt wurden...., so falsch interpretiere. Mein Mann trägt die Beiträge der Familienversicherung für sich und unsere Tochter. Wir haben den Betrag bei Ihr angegeben, weil Sie außer 230,-- Euro/Monat Schüler-Bafög kein Einkommen hat, Sie bei uns wohnt und wir voll für Ihren Unterhalt aufkommen. Also alles zutrifft was tax angibt.


    Ich würde ja keinen solchen Aufwand betreiben wenn es a) nicht schon mal geklappt hätte und b) ich 2017-2019 noch 3 Jahre lang das selbe Problem hätte.


    Grüße
    taxMaus

    • Offizieller Beitrag

    Selbstverständlich wird der Beitrag bei Deinem Ehemann eingetragen und im Rahmen der Höchstbetragsberechnung bei den Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt. Aber sowohl Deine Tochter als auch Du, sofern Du selber keiner versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehst, sind bei ihm beitragsfrei mitversichert. Die Betonung liegt auf beitragsfrei! Was möchtest Du jetzt also noch an anderer Stelle geltend machen? Kein eigener zusätzlicher Beitrag = kein Aufwand = kein zusätzlicher Abzug, denn Null bleibt Null.