Tax hat in der Steuererklärung für 2015 die Zeile 28 aus der Lohnsteuerbescheinigung nicht berücksichtigt, für 2016 aber meldet sich die Plausibilitätsprüfung mit dem Hinweis, dass nachgewiesene Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung nicht geltend gemacht wurden. Ist es richtig, dass es sich hier um eine Bemessung der Mindestvorsorgepauschale handelt und keine Bedeutung hat? Die Lohnsteuerbescheinigung zeigt die Einnahmen eines Rentners (Beamter i. R., StKl III, Arbeitslohn, freiwillige gesetzliche Versicherung ist gemäß Aufteilung der Krankenkasse bereits in die Steuererklärung eingetragen unter gesetzliche inländ. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Oder muss ich die € 3000 doch angeben unter private inländ. Kranken- u. Pflegevers.)?
Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung 2016
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für 2016 aber meldet sich die Plausibilitätsprüfung mit dem Hinweis, dass nachgewiesene Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung nicht geltend gemacht wurden. Ist es richtig, dass es sich hier um eine Bemessung der Mindestvorsorgepauschale handelt und keine Bedeutung hat?
Ja.
Es ist ggf. ein sogenannter Pflichtveranlagungsgrund des § 46 EStG.
Ansonsten erweiterte Forumssuche: http://www.tax-steuersoftware.…=mindestvorsorgepauschale
Oder auch einmal als Info etwas intensiver behandelt in unserem Schwesterforum zum WISO steuer:Sparbuch: Fehlender Betrag zur KV (Zeilen 24c und 28 der Lohnsteuerbescheinigung) - Fehler behoben, aber zur Erläuterung der Ziffer 28 der Lohnsteuerbescheinigung wichtig -
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Beispiele, die ich vorher gelesen habe, hatten alle nicht so richtig gepasst. Jetzt kann ich beruhigt den Vorschlag der Plausibilitätsprüfung übergehen.
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gerne