KFW-Zuschuss - Handwerkerleistungen

  • Hallo,


    ich habe eine Zuschusszusage der KfW für altergerechte Umbauen. Die Handwerkerrechnung lautet über Euro 5.000,00, in diesen sind Euro 2.000,00 Kosten für Montagearbeiten enthalten.
    Kann ich nun Euro 3.000,00 (Materialkosten) bei der KfW einreichen (Erstattung 10 %) und in der Steuererklärung 2.000,00 als Handwerkerleistung einreichen (Erstattung 20 %)?


    Im Voraus besten Dank.


    Loop

  • @loop
    Die Antwort gibt das Internet:
    Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
    Entweder keine öffentliche Förderung, dann 20% des Arbeitslohnes ansetzbar,
    oder mit öffentlicher Förderung, dann nichts ansetzbar.


    mfg web-gb

    • Offizieller Beitrag

    Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.

    Das schon, aber in der Konstellation ist es keine Doppelförderung:

    Die Handwerkerrechnung lautet über Euro 5.000,00, in diesen sind Euro 2.000,00 Kosten für Montagearbeiten enthalten.Kann ich nun Euro 3.000,00 (Materialkosten) bei der KfW einreichen (Erstattung 10 %) und in der Steuererklärung 2.000,00 als Handwerkerleistung einreichen (Erstattung 20 %)?

    Material über KfW und Lohnkostenanteil über § 35a EStG sollte m.E. gehen.

  • Hallo miwe4,
    unter dem folgenden Link habe ich die folgende Erklärung gefunden:
    http://www.bundesfinanzministe…_blob=publicationFile&v=4
    . Wird für diese Maßnahme die öffentliche Förderung bewilligt, schließt dies die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Steuerermäßigung nach § 35a Absatz 3 EStG auch für den Teil der mit dieser Maßnahme verbundenen Aufwendungen aus, die sich - z. B. weil sie den Förderhöchstbetrag übersteigen - im Rahmen der öffentlichen Förderung nicht auswirken. Eine Aufteilung der Aufwendungen für eine öffentlich geförderte (Einzel-)Maßnahme mit dem Ziel, für einen Teil der Aufwendungen die Steuerermäßigung nach § 35a Absatz 3 EStG in Anspruch zu nehmen, ist nicht möglich.
    U.a. im § 35a wird immer der Begriff Maßnahme verwendet, jedoch hatte ich die Definition "Maßnahme" nicht finden können.

  • @loop
    Ich denke, dass der Begriff verwendet wird, um Einzelschritte innerhalb bestimmter Vorhaben abzugrenzen.
    So kann z.B. die energetische Sanierung eines Hauses aus mehreren Einzelmaßnahmen bestehen ( Fenstertausch, Dachdämmung, Fassadendämmung, Heizungstausch). Für jede dieser Einzelmaßnahmen wäre dann ein entsprechender Zuschuss nach Beantragung möglich. Hier bewegen sich die Preise aber auch in anderen Regionen.
    Da Du für Dein Projekt einen Förderantrag gestellt und auch nur eine Rechnung erhalten hast oder wirst, würde ich das als eine (Einzel-)Maßnahme betrachten und denke, das FA wird das auch so sehen.
    mfg web-gb