Fahrtkostenausgleich/Reisekosten – Differenz

  • Hallo zusammen,


    bevor ich noch weitere Stunden in der Suchmaschine verbringe oder nun auch dieses Forum noch weiter durchforste, stelle ich (als absoluter Neuling in Steuerfragen) nun einfach mal hier meine Frage und erläutere meine Situation, die ich so leider noch nirgendwo anders gefunden habe, und um zu erfahren, ob das, was ich andenke, überhaupt möglich ist.


    Stichwort Reisekosten.
    Ich mache erstmals meine (freiwillige) Steuererklärung und habe mich für dieses Programm entschieden, das mich ansonsten auch super durch alle nötigen Punkte geführt hat. Fragen kommen bei mir nun auf, was den Fahrtkostenausgleich angeht. Die Entfernungspauschale fällt bei mir weg, mein Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte beträgt nur 750 Meter. Von dort aus fahre ich jedoch täglich zu Außenterminen, fast 6 000 Kilometer in 2016. Mein Arbeitgeber zahlt mir statt der 0,30 Euro, die mir pro Kilometer zustehen, nur 0,24 Euro, mit der Begründung, dass ich die Differenz vom Finanzamt einholen kann.
    Nun habe ich unter Werbungskosten die nötigen Eingaben gemacht (Was mir bei 0,30 Euro zusteht und die bereits erstatteten Kosten). In die Rechnung für meine voraussichtliche Erstattung wird dies jedoch nicht aufgenommen. Wie gesagt: Ich bin absolut neu in dem Thema und übersehe vermutlich etwas Offensichtliches.Aber vielleicht gibt es hier ja jemanden, der bereit ist, einen Laien mal kurz darauf hinzuweisen, was er falsch macht oder falsch verstanden hat...


    DANKE!

    • Offizieller Beitrag

    Mein Arbeitgeber zahlt mir statt der 0,30 Euro, die mir pro Kilometer zustehen, nur 0,24 Euro, mit der Begründung, dass ich die Differenz vom Finanzamt einholen kann.

    Was ist das denn für eine Begründung? Mal ganz abgesehen davon, dass Du die ja nicht 1:1 bekommst, sondern mit Deinem persönlichen Steuersatz (wenn es sich überhupt auswirkt -> s.u.)


    Nun habe ich unter Werbungskosten die nötigen Eingaben gemacht (Was mir bei 0,30 Euro zusteht und die bereits erstatteten Kosten). In die Rechnung für meine voraussichtliche Erstattung wird dies jedoch nicht aufgenommen.

    Du bist aber sicher, dass Du mit Deinen insgesamt geltend gemachten Werbungskosten den Arbeitnehmerpauschbetrag i.H.v. 1.000€ übersteigen? Nur dann können sich Werbungskosten steuermindernd auswirken!

  • Super, danke für die schnelle Antwort!
    Damit klärt sich das Ganze dann schon. Ersteres war mir überhaupt nicht bekannt, da es, ich sage mal "im lockeren Gespräch", stets anders kommuniziert wurde.
    Abzüglich der bereits geleisteten Erstattung durch meinen Arbeitgeber liege ich natürlich nicht mehr über 1 000 Euro, sodass sich hier sicher der Grund verbirgt.
    Hab vielen Dank!