außergewöhnliche Belastungen für vergangene Jahre nach neuer Regelung

  • Ende 2017 ist nach der Klage eines Steuerpflichtigen die Anrechnung der außergewöhnlichen Belastungen (z.B. Krankheitskosten) neu geregelt worden. In den vergangenen Jahren (seit Einreichung der Klage) sind die Steuerbescheide in diesem Punkt als "Festsetzung vorläufig" ergangen.


    Ist es möglich mit tax2018 die Neuberechnung selbst durchzuführen oder ist das FA (auf Antrag) selbständig in der Pflicht?


    Gruß Meinhardt

    • Offizieller Beitrag

    Tax 2018 rechnet doch nach der neuen Rechtsprechung und das FA rechnet in den aktuellen Bescheiden ja auch nach neuer Rechtsprechung. Einzig streitig ist, ob die zumutbare Eigenbelastung überhaupt zulässig ist und insoweit ergehen die Bescheide nach wie vor vorläufig. Und deshalb korrigiert das FA alte bestandskräftige Bescheide auch noch nicht, da weiterhin geprüft wird, ob die frühere Vorläufigkeit auch diese schrittweise Berechnung abdeckt bzw. abgedeckt hat.