Ende 2017 ist nach der Klage eines Steuerpflichtigen die Anrechnung der außergewöhnlichen Belastungen (z.B. Krankheitskosten) neu geregelt worden. In den vergangenen Jahren (seit Einreichung der Klage) sind die Steuerbescheide in diesem Punkt als "Festsetzung vorläufig" ergangen.
Ist es möglich mit tax2018 die Neuberechnung selbst durchzuführen oder ist das FA (auf Antrag) selbständig in der Pflicht?
Gruß Meinhardt