vorweggenommene Werbungskosten Studium - pauschale Lohnsteuer

  • Guten Tag und frohe Ostern,
    ich habe folgende Frage:
    meine Tochter hat bereits ein Bachelor- und Master Studium. Sie absolviert nun ein Lehramt Studium, da sie nach ihren Abschlüssen keine Anstellung gefunden hatte. Sie übt an der Uni einen Studentenjob (Werksvertrag) mit wöchentlich 16 Stunden aus. Dieser wird vergütet und pauschal versteuert. Meine Frage lautet nun: Kann meine Tochter trotz pauschaler Lohnsteuer vorweggenommene Werbungskosten geltend machen? Oder ist es so, dass in diesem Fall vorweggenommene Werbungskosten nicht geltend gemacht werden können? Sind die Stunden relevant oder lediglich, dass eine Lohnsteuer in Abzug gebracht wurde und somit keine Werbungskosten möglich sind bzw. lediglich die Arbeitnehmer-Werbungskosten?
    Es wäre schön, wenn sich jemand damit auskennt und mir die Frage beantworten kann.

    • Offizieller Beitrag

    meine Tochter hat bereits ein Bachelor- und Master Studium. Sie absolviert nun ein Lehramt Studium, da sie nach ihren Abschlüssen keine Anstellung gefunden hatte. Sie übt an der Uni einen Studentenjob (Werksvertrag) mit wöchentlich 16 Stunden aus. Dieser wird vergütet und pauschal versteuert. Meine Frage lautet nun: Kann meine Tochter trotz pauschaler Lohnsteuer vorweggenommene Werbungskosten geltend machen?

    Das eine hat mit dem anderen erst einmal rein gar nichts zu tun und ist unabhängig voneinander zu beurteilen.


    Oder ist es so, dass in diesem Fall vorweggenommene Werbungskosten nicht geltend gemacht werden können? Sind die Stunden relevant oder lediglich, dass eine Lohnsteuer in Abzug gebracht wurde und somit keine Werbungskosten möglich sind bzw. lediglich die Arbeitnehmer-Werbungskosten?

    Nein, das ist nicht so. Ganz normal die Erklärung ausfüllen.


    Aufwendungen, die mit der pauschal versteuerten Tätigkeit in direktem Zusammenhang stehen, können natürlich nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Das Finanzamt hatte im letzten Jahr keine vorweggenommenen Werbungskosten anerkannt. Bzw. lediglich bis zur Höhe der gezahlten Lohnsteuer. Sie hat die in Abzug gebrachte Lohnsteuer komplett erstattet bekommen. Alle anderen angegebenen Kosten, die im Zusammenhang mit dem Studium als vorweggenommene Werbungskosten angegeben wurden, sind unberücksichtigt geblieben und haben sich nicht als Verlustvortrag ausgewirkt.
    Der Werksvertrag an der Uni steht nicht im Zusammenhang mit dem Studium. Diesen übt sie aus, um das Studium finanzieren zu können.
    Das der Job ebenfalls an der Uni ist, war lediglich Glück.
    In diesem Jahr würde die Steuererklärung genauso aussehen. Sie würde die Anlage N ausfüllen und einen Lohnsteuerabzug in Höhe von 1,92€ eintragen. Alle anderen Kosten, in Werbungskosten als Fortbildungskosten (Semestergebühren, Lerngruppe, Fahrten etc.)
    Gehe ich richtig in der Annahme, dass sobald ich die Lohnsteuerbescheinigung im System eingebe, die maximale Erstattung die 1,92€ ist?
    Wie müsste ich die Ausgaben für die Fortbildung eingeben, damit ein Verlustvortrag berechnet werden kann?
    Meine Tochter bekommt bei Bedarf von mir eine finanzielle Unterstützung. Wo müssen diese Beträge eingegeben werden?
    Vielen Dank für die Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    Das Finanzamt hatte im letzten Jahr keine vorweggenommenen Werbungskosten anerkannt. Bzw. lediglich bis zur Höhe der gezahlten Lohnsteuer. Sie hat die in Abzug gebrachte Lohnsteuer komplett erstattet bekommen. Alle anderen angegebenen Kosten, die im Zusammenhang mit dem Studium als vorweggenommene Werbungskosten angegeben wurden, sind unberücksichtigt geblieben und haben sich nicht als Verlustvortrag ausgewirkt.

    Was denn jetzt? Nicht anerkannt oder hat sich schlicht und einfach kein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte i.S.d. § 10d EStG ergeben?


    Dieser wird vergütet und pauschal versteuert.

    In diesem Jahr würde die Steuererklärung genauso aussehen. Sie würde die Anlage N ausfüllen und einen Lohnsteuerabzug in Höhe von 1,92€ eintragen.

    Was denn jetzt? Pauschal besteuert oder mit Lohnsteuerbescheinigung?


    Gehe ich richtig in der Annahme, dass sobald ich die Lohnsteuerbescheinigung im System eingebe, die maximale Erstattung die 1,92€ ist?

    ja


    Wie müsste ich die Ausgaben für die Fortbildung eingeben, damit ein Verlustvortrag berechnet werden kann?

    Wie oben schon gesagt, ganz normal die Werbungskosten angeben. Wie schon gesagt muss sich ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte i.S.d. § 10d EStG ergeben.


    Meine Tochter bekommt bei Bedarf von mir eine finanzielle Unterstützung. Wo müssen diese Beträge eingegeben werden?

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  • Ganz lieben Dank.
    ich denke, dass ich das nun verstanden habe. Ich war davon ausgegangen, dass es sich um eine pauschale Lohnsteuer handelt.
    Da es aber eine Lohnsteuerjahresbescheinigung gibt und somit ein (auch wenn gering) zu versteuerndes Einkommen, kann die Erstattung auch maximal 1,92€ betragen.
    Vielen Dank für die Hilfe.