Fahrtkosten

  • Hallo ,
    ich bin gerade dabei , die 2017 Steuer zu machen und stolper immer wieder über die Fahrtkostenabrechnung.
    Ich habe 224 Tage einfache Fahrt 25 km zurück gelegt und geltend gemacht können dafür 1,600 Euro , aber diese werden mir nicht angezeigt in der Erstattungsseite. Was mach ich falsch ?

  • @lennogirl
    Nichts.
    Die Annahme, dass Du bei 1.600,- € Werbungskosten auch 1.600,- € vom Finanzamt erhältst, ist falsch.


    1. Du kannst nie mehr Steuererstattung erhalten, als Du Steuern gezahlt hast.
    2. Werbungskosten mindern das zur Steuerberechnung zugrunde gelegte Einkommen.
    Dazu müssen sie aber erst einmal den Pauschalbetrag von 1.000,-€ überschreiten.
    3. Du findest die Fahrtkosten dann sicherlich in der Voransicht der Steuererklärung unter
    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Werbungskosten


    mfg web-gb

  • @web-gb


    Also ich habe ja 4131 Euro Lohnsteuer gezahlt , das zählt dann nicht als gezahlte Steuer ?
    In Bezug auf Deine Antwort:
    1. Du kannst nie mehr Steuererstattung erhalten, als Du Steuern gezahlt hast.
    MfG

    • Offizieller Beitrag

    Die Annahme, dass Du bei 1.600,- € Werbungskosten auch 1.600,- € vom Finanzamt erhältst, ist falsch.

    Genau so ist es. Eben nur insoweit AN-PB überschritten und dann auch nur mit Auswirkung des persönlichen Steuersatzes laut Grund-/Splittingtabelle (je nach Veranlagungsart).


    Du zahlst ja auch nicht für 1€ Verdienst 1€ Steuer. ;)


    3. Du findest die Fahrtkosten dann sicherlich in der Voransicht der Steuererklärung unter
    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Werbungskosten

    Eben, einfach einmal die die Steuerberchnung nebst Erläuterungen schauen.


    Also ich habe ja 4131 Euro Lohnsteuer gezahlt , das zählt dann nicht als gezahlte Steuer ?

    Doch, des halb wird die einbehaltene Lohnsteuer im Rahmen der Steuerabrechnung ja auch auf die festzusetzende ESt-Schuld angerechnet.