Eintrag des steuerfreien Betrag bei Rentensteuer?

  • Nach Eintritt in die Rente hat das Finanzamt mir den steuerfreien Betrag mitgeteilt. Dieser Betrag ist als Abzugsbetrag fest und insoweit ist jedes Jahr nach einer Rentenanpassung ein höherer Wert zu versteuern. Im Programm "Steuersparer 2018" habe ich keinen Hinweis gefunden diesen Festbetrag einzugeben.
    Das Programm rechnet wie folgt:
    23237,- € Rente 2017 x 58% und setzt diesen Betrag also 13477,47 als zu versteuernden Betrag an.
    Richtig jedoch ist folgender Weg. 23237,- € abzügl. 8547,- € ergeben 14690,- €, dieser Betrag ist dann zu versteuern.

    • Offizieller Beitrag

    Das Programm rechnet wie folgt:
    23237,- € Rente 2017 x 58% und setzt diesen Betrag also 13477,47 als zu versteuernden Betrag an.
    Richtig jedoch ist folgender Weg. 23237,- € abzügl. 8547,- € ergeben 14690,- €, dieser Betrag ist dann zu versteuern.

    Du hast aber auch das Jahr des Rentenbeginns und die seitdem erfolgten und in voller Höhe steuerpflichtigen Rentenanpassungsbeträge eingetragen, oder?


    Ansonsten würde ich mich einmal für den Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) registrieren. Dann sollte alles (nahezu) problemlos laufen.

  • @Fabio06
    Das ist so nicht korrekt.
    Du musst den von der Rentenversorgung für das laufende Jahr mitgeteilten Anpassungsbetrag ebenfalls eintragen.
    Dieser drückt - vereinfacht - aus, um wieviel die Rente seit dem Bezugsjahr erhöht wurde.
    Rückwärts gerechnet 8.547,- / 58% = 14.736,- € Das wäre dann der Bezugswert für das Jahr 2009 (erstes Rentenjahr).
    Der Anpassungsbetrag wäre die Differenz zu der auf ein volles Jahr hochgerechneten ersten Jahresrente.
    Bei 14,736,- € im ersten Rentenjahr beträgt der Anpassungsbetrag zu 2009 23.327 - 14.737 = 8.500,- €.
    Diesen müsstest Du auch auf Deiner Rentenbezugsmitteilung für 2017 stehen haben.
    Wenn Du diesen Betrag dann als Anpassungsbetrag einsetzt, rechnet das Programm:
    (23.237 - 8.500) x 58% + 8.500 = 17.047,-. Diesen Betrag musst Du versteuern.


    mfg web-gb

  • Rentenbescheid 2010
    Jahresbetrag Rente 20.350,- €
    ab steuerfreier Betrag -8.547,- €
    steuerpflichtige Teil der Rente 11.803,- €


    11.803,- € sind 58% von 20.350,- €.


    Insoweit bin ich davon ausgegangen, nach Vorgabe des Finanzamtes diesen immer vom Jahresbetrag der jeweiligen Rente abzuziehenden Betrag von 8.547,- € einzusetzen und den Rest z.b. von 23.237,- € zu versteuern.
    Dennoch habe ich die Deutsche Rentenversicherung angeschrieben mir den/die Anpassungsbeitrag(ge) zu senden. Ich gehe mal davon aus, das dies zu gleichen Ergebnissen führt.

    • Offizieller Beitrag

    Der Anpassungsbetrag wäre die Differenz zu der auf ein volles Jahr hochgerechneten ersten Jahresrente.

    Eben. Und bei Deiner Beispielsrechnung hast Du Dich gehörig verrechnet.


    Jahresbetrag Rente 20.350,- €

    Auf diesen Betrag bin ich rechnerisch auch gekommen.


    Dann wäre der Anpassungsbetrag 2017 rechnerisch 23.237€ ./. 20350€ = 2.887€, da ja wohl Rentenbeginn in 2009 war und somit das erste volle Rentenjahr 2010.


    Du solltest Dir also diesbezüglich die Besteuerungsgrundlagen noch einmal komplett von Beginn an anschauen. Ich selber habe die Erfahrung gemacht, dass sich der Rentenanpassungsbetrag bei gewissen Fallgestaltungen nicht rechnerisch ermitteln lässt. Womit also die diesbezügliche Anfrage an die DRV Bund richtig ist. Künftig kommt die jährliche Leistungsmitteilung dann übrigens automatisch.


    Ich empfehle da nach wie vor die Registrierung für den Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung).


    2011-12-07-Rentenbezugsmitteilungsverfahren-nach-Par-22a-EStG.pdf

  • @miwe4
    danke für den Hinweis. Natürlich hast Du recht.
    Ich hätte nicht die 58% steuerpflichtigen Anteil nehmen dürfen, sondern 42%, die dem steuerfreien Anteil entsprechen.


    @Fabio06
    Sorry für den Rechenfehler.
    Korrektur:
    Das wären dann 8.547 / 0,42 = 20.350 als Bezug. Daraus ergibt sich dann wie von Miwe4 beschrieben der Anpassungsbetrag von 2.887,-.
    Der zu versteuerende Anteil sind dann 58% von 20.350 (11.803) zzgl. Anpassungsbetrag (2.887) , also 14.690.
    Das errechnet das Programm aber selbst, wenn Du die entsprechenden Eingaben machst.


    Dem Vorschlag von Miwe4 zur Verwendung des elektronischen Belegabrufs kann ich mich nur anschließen.
    Man erspart sich u.a. Fehlersuchen wegen fehlerhafter Eingaben und es wird alles dort eingetragen wo es hingehört.


    mfg web-gb

    • Offizieller Beitrag

    Dem Vorschlag von Miwe4 zur Verwendung des elektronischen Belegabrufs kann ich mich nur anschließen.
    Man erspart sich u.a. Fehlersuchen wegen fehlerhafter Eingaben und es wird alles dort eingetragen wo es hingehört.

    Wobei man auch diese Daten immer genau überprüfen muss. Ich habe dort bereits zweimal falsche Angaben festgestellt, die dann vor einer entsprechenden Veranlagung erst korrigiert übermittelt werden mussten. Aber diese Überprüfung sollte eigentlich für alle Besteuerungsgrundlagen obligatorisch sein, denn schließlich sitzen hinter all den Zahlen auch nur Menschen als Bearbeiter.