Die Steuersoftware gauckelt vor, dass beim Versorgungsausgleich jede Menge erstatte wird, das ist falsch. Der aufgrund der Scheidung festgelegte Versorgungsausgleich an die geschiedene Frau wird monatlich von den Ruhegehaltsbezügen einbehalten und abgezogen, so dass nur eine Lohnversteuerung der bereits gekürzten Bezüge erfolgt. Also bitte keine falschen Hoffnungen wecken, es gibt nichts zurück und das ist ein großer Fehler in dieser Steuersoftware, bitte beheben.