Bei der Steuerberechnung wird in der Zeile K08 offensichtlich der Kindergeldanspruch berücksichtigt. Durch einen Fehler beim Arbeitgeber wurde das Kindergeld nicht
vollständig ausgezahlt und auch so bescheinigt. Dieser geringere Wert wurde auch bei Arbeitnehmer\Lohnsteuerbescheinigung Feld 33 erfasst.
Dieser müsste doch eigentlich bei der Steuerberechnung verwendet werden. Sehe ich das falsch?
Steuerberechnung bei unvollständigen Kindergeld
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Sehe ich das falsch?
Ja.
Der Anspruch auf Kindergeld ist maßgeblich und ausreichend. Bei der Günstigerprüfung wird immer der maximale Anspruch berücksichtigt und ggf. abgerechnet. Du solltest schnellstens eine rückwirkende Nachzahlung bei der zuständigen Kindergeldstelle beantragen.
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Hallo,
Warum bei der zudtändigen Kindergeldstelle die Nachzahlung beantragen?
Die Nachzahlung erfolgt durch den Arbeitgeber, da hier der Fehler auftrat. Der Zufluß erfolgt jetzt erst in 2018, d.h. in 2017 hatte der AG weniger gazahlt.
Die Zeile K08 beeinflußt das zu versteuernde Einkommen durch Zuschlag des gezahlten KG. Der KG-Anspruch ist ja ein "hypotetischer" Wert, der ja nicht immer erreicht wird
Wozu ist dann die Erfassung des gezahlten KG in Arbeitnehmer\Lohnsteuerbescheinigung Feld 33 notwendig? -
Warum bei der zudtändigen Kindergeldstelle die Nachzahlung beantragen?
Die Nachzahlung erfolgt durch den Arbeitgeber, da hier der Fehler auftrat.Dann ist das doch die zuständige Kindergeldstelle, sag ich doch.
Der Zufluß erfolgt jetzt erst in 2018, d.h. in 2017 hatte der AG weniger gazahlt.
Warum schreibst Du das nicht gleich. Also entspricht der Anspruch auf Kindergeld doch letztlich auch dem ausgezahlten Kindergeld.
Die Zeile K08 beeinflußt das zu versteuernde Einkommen durch Zuschlag des gezahlten KG. Der KG-Anspruch ist ja ein "hypotetischer" Wert, der ja nicht immer erreicht wird
Weil nach § 31 Satz 4 EStG der Anspruch auf Kindergeld maßgeblich ist.
Wozu ist dann die Erfassung des gezahlten KG in Arbeitnehmer\Lohnsteuerbescheinigung Feld 33 notwendig?
Damit man weiß, dass ein öffentlich rechtlicher AG das Kindergeld als zuständige Stelle auszahlt.
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Einfach genau lesen!
"KG nicht vollständig ausgezahlt"
der Anspruch für 2017 12 x KG-Betrag
gezahlt 2017 10 x KG-Betrag
Nachzahlung in 2018 2 x KG-Betrag
Für den Steuerzeitraum 2017 ist der Zufluß also geringer wie der Anspruch.
Bei der Günstigerprüfung kann ja der Anspruch maßgebend sein, aber bei der Berechnung
des zuversteuernend Einkommen müsste der Zufluß maßgebned sein. Ist ja ansonsten immer so. -
Bei der Günstigerprüfung kann ja der Anspruch maßgebend sein, aber bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens müsste der Zufluß maßgebend sein. Ist ja ansonsten immer so.
Nein, dann würden welche auf die Idee kommen, die jahresübergreifende Zahlung steuergestalterisch zu nutzen. Die gesetzliche Vorschrift gibt es nicht ohne Grund und sie hat ihre Berechtigung.