Steuerrückzahlung bei Lohnsteuerklasse III und V

  • Hallo,wir haben heute unseren Einkommensteuer-Bescheid für 2017 zurückbekommen Insges. 870 Euro sollen wir nachzahlen und je 454 Euro im September und Dezember vorauszahlen.Mein Mann (Beamter) verdient brutto das Doppelte von mir und hat Lohnsteuerklasse 3, ich Lohnsteuerklasse 5.Im letzten Jahr bekamen wir 152 Euro zurück, im vorletzten Jahr mussten wir 49 Euro nachzahlen.Wieso nun so eine hohe Steuernachzahlung?Sollen wir beide auf Steuerklasse IV wechseln?Schon jetzt vielen Dank und Gruß


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  • @Yvonne 335005
    Die Steuerlast wird jahresbezogen ermittelt.
    Die Wahl der Steuerklassen beeinflusst lediglich die Höhe der monatlichen Abschlagszahlung auf die im Steuerjahr zu erwartende Steuersumme.
    Bei einer Steuerklassenwahl von 3/5 fällt die Nachzahlung umso höher aus, je größer der Unterschied der Einnahmen der beiden Partner ist. Diese Kombination kann durchaus sinnvoll sein, da bei Bezug von sozialen Leistungen (hier: des weniger Verdienenden, bei Beamten ist Arbeitslosigkeit weniger ein Thema) oft der Nettoverdienst als Berechnungsgrundlage genommen wird und somit z.B. das Arbeitslosengeld höher ausfällt. Sie führt aber regelmäßig zu einer "Unterzahlung".
    Das wird oft kompensiert durch die steuermindernden Tatsachen (Werbungskosten, Sonderausgaben usw.).
    Fallen solche steuermindernden Tatsachen nicht mehr in dem Umfang an kommt es eben zu dieser Nachzahlung.
    Die Steuerklasse 4/4 führt regelmäßig zu einer "Überzahlung", so dass man im Rahmen der Steuererklärung mit Sicherheit Geld vom Finanzamt zurück erhält. Es ändert aber nichts an der für das Steuerjahr festgesetzten Steuerlast. Man gibt lediglich dem Staat mit den nun höheren monatlichen Abschlägen auf die Jahressteuer einen zinslosen Kredit, den man dann im Rahmen der Steuererklärung wieder zurück erhält.
    Gaaaaanz vereinfacht ausgedrückt:
    3/5 - geringere monatliche Belastung - sehr wahrscheinliche Nachzahlung
    4/4 - höhere monatliche Belastung - sehr wahrscheinliche Rückzahlung
    In der Summe fürs Jahr bleibt es gleich, lediglich die Zeitunkte der finanziellen Belastung ändern sich.
    mfg web-gb