ausländische Einkünfte, DBA

  • Hallo in die Runde,


    folgende Frage:


    Ich habe letztes Jahr in Deutschland brutto ca. 12864 EUR verdient (lt. Lohnsteuerbescheinigungen),
    zusätzlich aber in Frankreich auch noch 4350 EUR (brutto).
    Diese 4350 EUR hab ich nun in der tax-software unter "weitere Einnahmen und Besonderheiten"-> "Ausl. Einkünfte als Arbeitnehmer"-> "Angaben zum Arbeitslohn" in das Feld "Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne inländischen Lohnsteuerabzug" eingetragen.


    Es taucht aber im Bereich unter "Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns" eine Summe von 6667 EUR auf.... ?( Dabei hatte ich mir nichts gedacht, die tax-software hat das schon richtig gemacht, dachte ich....


    Nun schreibt mich das FA an und möchte Nachweise über die Höhe und Besteuerung ausländischer Einkünfte in Höhe von 6667 EUR haben. Wie kommt es zu dieser Summe?? Ich hab doch nur 4350 EUR brutto in Frankreich verdient! ;(
    (Mal abgesehen davon, daß ich keine Steuerunterlagen aus Frankreich mehr habe, die bezeugen, wieviel Steuern ich da bezahlt habe. Lediglich einen Arbeitsvertrag, in dem steht, daß ich 4350 EUR brutto verdiene und netto 3500 EUR ausgezahlt bekomme. (Tatsächlich wurden mir auch nur diese 3500 EUR ausgezahlt.)
    Was mache ich denn jetzt?

  • Dabei hatte ich mir nichts gedacht, die tax-software hat das schon richtig gemacht, dachte ich....


    ?( Die tax-software macht nur das, was der Nutzer ihr eingibt.



    Nun schreibt mich das FA an und möchte Nachweise über die Höhe und Besteuerung ausländischer Einkünfte in Höhe von 6667 EUR haben. Wie kommt es zu dieser Summe??


    Du hast doch oben selber geschrieben, dass dieser Betrag bei Dir "auftaucht". Du hast ihn dem Finanzamt übermittelt.

    Was mache ich denn jetzt?


    Dem Finanzamt schreiben, den richtigen Sachverhalt schildern, Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnung(en) beifügen.