Betriebliche Altersvorsorge

  • Ich habe einen betrieblichen Altersvorsorgevertrag - Kapitalvertrag im Rahmen einer Gruppenversicherung seit 1995. Die Beiträge werden vom Lohn abgezogen und pauschal versteuert. Muss ich diese Versicherung in meine Lohnsteuererklärung eintragen - wenn ja - wo?

  • @Winkelmann
    Nein, es sind nur die Angaben zu übernehmen, die auf der Bescheinigung des AG stehen.
    Wie Du schon sagst, ist die Gruppenversicherung pauschal versteuert.
    Ggf. wird aber eine Steuer bei Auszahlung der Versicherung fällig.


    mfg web-gb