Grunderwerbsteuer

  • Hallo Zusammen,


    ich bin neu hier und hoffe, dass ich richtig bin.


    Im letzten "steuer:Blick" findet sich zum Thema Grunderwerbsteuer die Information, dass es da aktuell eine Nichtzulassungsbeschwerde gibt und man deshalb folgendermaßen verfahren soll:


    "Haben Sie zusammen mit Ihrem Ehepartner oder anderem Angehörigen eine
    Immobile erworben? Dann legen Sie gegen den Grunderwerbsteuerbescheid mit
    Verweis auf das oben genannte Verfahren Einspruch ein und beantragen ein Ru-
    hen Ihres Falles."


    Wo kann ich ein Ruhen welchen Falles beantragen? Wir haben natürlich die Grundsteuer schon bezahlt, also gibt es eigentlich keinen Fall.
    Wie muss ein solcher Einspruch dann aussehen?


    Ich hoffe, dass mir hier jemand weiter helfen kann.


    Grüße,


    Waldi

  • @Waldi
    Zunächst musst Du zwischen Grundsteuer (Dauerschuld) und Grunderwerbssteuer (einmalige Zahlung) unterscheiden.
    Auf welche Abgabe bezog sich Deine Frage?
    Zudem Sind Deine Informationen reichlich spärlich, oder meinst Du, die Community durchforstet für Dich die einschlägigen Seiten, um Dir die Suche abzunehmen?- Sieh doch einfach bei der zitierten Quelle nach, um welches Verfahren (Az / Reg.-Nr.) es sich handelt.
    Etwas mehr Informationen, worauf Du Dich beziehst, wären sicherlich hilfreich.
    Nachtrag nach zwei Minuten Suche:
    Der im Steuerblick 08/2018 enthaltene Artikel ist doch eindeutig. Es geht um die Ungleichbehandlung zwischen privaten und geschäftlichem Erwerb von Gemeinschaftseigentums, das Az der Nichtzulassungsbeschwerde ist II B 55/18.
    Einspruch legst Du bei der Behörde ein, von welcher Du den Abgabenbescheid erhalten hast.
    Gern geschehen!
    mfg web-gb

    • Offizieller Beitrag

    Wir haben natürlich die Grundsteuer schon bezahlt, also gibt es eigentlich keinen Fall.

    Die Grundsteuer hat aber rein gar nichts mit der Grunderwerbsteuer zu tun! Letzteres besteuert den Erwerb, Ersteres dagegen den Besitz. In dem anhängigen Verfahren geht es nur um die Grunderwerbsteuer.