Hallo Zusammen,
ich bin neu hier und hoffe, dass ich richtig bin.
Im letzten "steuer:Blick" findet sich zum Thema Grunderwerbsteuer die Information, dass es da aktuell eine Nichtzulassungsbeschwerde gibt und man deshalb folgendermaßen verfahren soll:
"Haben Sie zusammen mit Ihrem Ehepartner oder anderem Angehörigen eine
Immobile erworben? Dann legen Sie gegen den Grunderwerbsteuerbescheid mit
Verweis auf das oben genannte Verfahren Einspruch ein und beantragen ein Ru-
hen Ihres Falles."
Wo kann ich ein Ruhen welchen Falles beantragen? Wir haben natürlich die Grundsteuer schon bezahlt, also gibt es eigentlich keinen Fall.
Wie muss ein solcher Einspruch dann aussehen?
Ich hoffe, dass mir hier jemand weiter helfen kann.
Grüße,
Waldi