Mindestvorsorgepauschale wie angeben?

  • Hallo ich hoffe mir kann hier jemand helfen.
    Hab schon viel gesucht und gegoogelt bislang aber leider ohne Erfolg.


    Ich mach zum ersten mal meine Steuererklärung selber .. ich war vorher immer beim Steuerberater.
    Ich bin Soldat auf Zeit und bin deshalb in der unentgeltlichen Truppenärztlichen versorgung und zahle dadurch keine Krankenversicherung etc (außer einen kleinen Beitrag für eine Pflegepflichtversicherung).
    In meiner Lohnsteuerbescheinigung ist unter Punkt 28. die Mindestvorsorgepauschale mit 1899,96 Euro angegeben.


    Wie muss ich das nun wo angeben?
    Ich habe alle Versicherungen etc. eingetragen aber der Plausablitätsrechner sagt: Das die Beiträge zur Privaten Kranken und Pflegeversicherung noch nicht geltend gemacht wurden.

  • Das ist schon mal sehr gut.
    Ich hab schon Schauergeschichten von 1500 Euro Nachzahlung gelesen etc.


    Wie mach ich nun weiter damit der Plausiblitätsrechner nicht meckert?
    Punkt 28. auf "0" setzen?
    Oder einfach Ignorieren?

    • Offizieller Beitrag

    Hab schon viel gesucht und gegoogelt bislang aber leider ohne Erfolg.

    Und warum nicht im Forum gesucht? Da gibt es doch wirklich schon einiges zur Mindestvorsorgepauschale (klick mich!). Insbesondere dann auch : Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung 2016


    Wie muss ich das nun wo angeben?

    Wie mach ich nun weiter damit der Plausiblitätsrechner nicht meckert?Punkt 28. auf "0" setzen?Oder einfach Ignorieren?

    Einfach die Lohnsteuerbescheinigung 1:1 eingeben (einschließlich Zeile 28!).


    Ich habe alle Versicherungen etc. eingetragen aber der Plausablitätsrechner sagt: Das die Beiträge zur Privaten Kranken und Pflegeversicherung noch nicht geltend gemacht wurden.

    Das ist ein Prüfhinweis, der Dich nur anregen soll, zu überprüfen, ob Du auch wirklich alle tatsächlichen Beiträge in diesem Zusammenhang im Rahmen der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen hast. Im Zweifel dann eben als ok ("ignorieren" bestätigen, so wie es der Hinweis doch mit Sicherheit auch anbietet.


    Das ist schon mal sehr gut.Ich hab schon Schauergeschichten von 1500 Euro Nachzahlung gelesen etc.

    Was im Extremfall auch passieren, wenn beide Eheleute beim Lohnsteuerabzug die Mindestvorsorgepauschale angerechnet bekommen haben und dann tatsächlich z.B. freie Heilfürsorge haben. Genau deshalb sind das ggf. auch Pflichtveranlagungsfälle i.S.d. § 46 EStG.


    Ich würde Z. 28 löschen.

    Und das von Dir als Profi? Konnte ich fast nicht glauben, als ich das eben gelesen habe und deinen Usernamen sah. Die Lohnsteuerbescheinigung ist 1:1 einzugeben und den PH kann er ja ignorieren. Auch das Programm weiß damit, dass eine Pflichtveranlagung gegeben ist bzw. gegeben sein könnte. Nur so kann es doch seine weitere Unterstützung auch zutreffend vornehmen, denn es ist ja schon ein erheblicher Unterschied, ob und falls sich eine Nachzahlung ergeben sollte. Die weiteren Konsequenzen wären da ja bei Antragsveranlagung oder Pflichtveranlagung komplett verschieden.

  • Konnte ich fast nicht glauben, als ich das eben gelesen habe ...


    Tja, auch Enttäuschungen gehören zum Leben :D
    Ich hab zwar n bisschen Ahnung von Steuern, aber keine vom Programmaufbau des tax und was der so im Hintergrund alles wissen will und dafür dann wieder anderswo abfragt oder bereitstellt.
    Als Praktiker spare ich mir die Z. 28 genauso wie (meistens) auch die Z. 20; erstaunlicherweise stimmen die Steuerberechnungen trotzdem meistens mit den Bescheiden überein ;) (und wenn nicht, dann aus anderen Gründen)