Handwerkerrechnung wo eintragen

  • Ich habe ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, die vermietet ist.
    Meine Frage: werden Handwerkerrechnungen ( Klempner) eher bei den Werbungskosten (Vermietung und Verpachtung) oder besser bei den "Haushaltsnahen Aufwendungen" - Handwerkerleistung, eingetragen.
    Zum einen gibt es ja die Möglichkeit, u.a. auch den Kaminfeger sowohl als auch einzutragen?
    Wo liegt er Unterschied?
    Danke für eure Hilfe!


    Gruß
    Reinhold

    • Offizieller Beitrag

    Wo liegt er Unterschied?

    Der Unterschied liegt darin, dass Aufwendungen in Zusammenhang mit Einkünften (Einkunftsarten -> Werbungskosten/Betriebsausgaben) beim § 35a EStG ausgeschlossen sind. Insoweit einfach einmal einen Blick in den Absatz 5 Satz 1 dieser Vorschrift wagen. Aufwendungen in Zusammenhang mit Vermietungseinkünften sind zwingend auch bei der Ermittlung der entsprechenden Einkünfte zu berücksichtigen.