Ich habe ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, die vermietet ist.
Meine Frage: werden Handwerkerrechnungen ( Klempner) eher bei den Werbungskosten (Vermietung und Verpachtung) oder besser bei den "Haushaltsnahen Aufwendungen" - Handwerkerleistung, eingetragen.
Zum einen gibt es ja die Möglichkeit, u.a. auch den Kaminfeger sowohl als auch einzutragen?
Wo liegt er Unterschied?
Danke für eure Hilfe!
Gruß
Reinhold