Verlustverrechnungstopf- Verrechnung Sparerpauschbetrag

  • Ich habe einen Verlustverrechnungstopf bei meiner Bank. Die Verluste sind aus Kapitalvermögen (keine Aktien) entstanden. Es werden jetzt die Zinsen mit den Verlusten verrechnet.
    Kann es sein, dass der gestellte Freistellungsauftrag für den Sparerpauschbetrag nicht zuerst genutzt wird, sondern erst die Zinsgewinne mit den Verlusten verrechnet werden?
    Der Verlusttopf hat ein deutlich größeres Volumen, als die aufgelaufenen Gewinne im Jahr. Somit währe der gestellte Freistellungsauftrag umsonst und wird gar nicht genutzt.


    Wenn man mehrere Konten bei verschiedenen Banken hat z.B. VL Sparplan, verschiedene Sparbriefe und ein Depot hat, könnte man sich eine Verlustbescheinigung der depotführenden Bank anfordern und die Verluste über die Steuererklärung verrechnen.
    Muss man dann alle Konnten beim Finanzamt angeben oder kann man z.B. bei einer Bank den Freistellungsauftrag angeben und auch ausschöpfen und die anderen Gewinne über das FA verrechnen lassen? Somit könnte dann eventuell der Sparerpauschbetrag ausgenutzt werden und der Verlusttopf wird nicht zuerst abgeschmolzen.
    Würde diese Variante gehen und ist sie steuerrechtlich in Ordnung?


    Mit freundlichem Gruß


    Didi64


  • Kann es sein, dass der gestellte Freistellungsauftrag für den Sparerpauschbetrag nicht zuerst genutzt wird, sondern erst die Zinsgewinne mit den Verlusten verrechnet werden?


    Das kann nicht nur so sein, das ist so.



    Der Verlusttopf hat ein deutlich größeres Volumen, als die aufgelaufenen Gewinne im Jahr. Somit währe der gestellte Freistellungsauftrag umsonst und wird gar nicht genutzt.


    Und auch das ist so gewollt. Der Freibetrag ist nur dafür da, dass zu versteuernde Erträge bis zu einem gewissen Betrag unbesteuert bleiben. Da bei Dir aufgrund des Verlustes die Zinsen unbesteuert bleiben, ist der Freibetrag unnötig.



    Muss man dann alle Konnten beim Finanzamt angeben oder kann man z.B. bei einer Bank den Freistellungsauftrag angeben und auch ausschöpfen und die anderen Gewinne über das FA verrechnen lassen? Somit könnte dann eventuell der Sparerpauschbetrag ausgenutzt werden und der Verlusttopf wird nicht zuerst abgeschmolzen.


    Das wird nicht funktionieren. Guck Dir mal das Formular KAP Zeile 4, 5, 13 an.