Hallo Zusammen,
ich habe folgende Frage:
aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis erhalte ich, weil ich das 62 Lebensjahr erreicht habe, eine einmalige Versorgungsleistung.
Im Auszahlungsformular muß ich angeben ob der damalige Arbeitgeber "Hauptarbeitgeber" oder "Nebenarbeitgeber" ist.
Aus dem Bauch heraus würde ich den damaligen Arbeitgeber als "Nebenarbeitgeber" (Steuerklasse 6) angeben.
Ist das richtig oder mache ich etwas falsch ?
Vielen Dank im Voraus
Alidi/Andreas