Student / Minijob Lohnsteuererklärung

  • Hallo zusammen,


    ich möchte gerne mit tax meine Lohnsteuererklärung für die Jahre 2016 und 2017 machen.


    2016 haben ich mein Bachelor-Studium beendet und mein Master-Studium angefangen. Dieses dauerte bis ins Jahr 2018. Ich habe immer nebenbei als studentische Hilfskraft gearbeitet. Mein Verdienst lag unter 450 €, folglich habe ich keine Lohnsteuer bezahlt. Damit ich mein Zweitstudium (Master) in der Lohnsteuererklärung 2018 als Verlustvortrag geltend machen kann, will ich trotzdem die Lohnsteuererklärung für o. g. Jahr machen.


    Zum Problem: Da ich keine zu versteuernden Einkünfte hatte, möchte ich in der Themenauswahl alle Einkünfte abwählen. Das geht jedoch nicht. Muss ich stattdessen "Arbeitnehmer" anwählen und die Lohnsteuerbescheinigung leer lassen? Ansonsten kann ich auch die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung vom 450€-Job eingeben, wobei hier keine Steuern abgeführt wurden. Ist es zulässig für Fortbildung und den 450 € Job Fahrtkosten anzusetzen.


    Ich hoffe alles war verständlich.


    Viele Grüße
    Sebastian

    • Offizieller Beitrag

    Bist Du Dir sicher, einen "echten" Minijob gehabt zu haben oder wurde mit Lohnsteuerklasse und Lohnsteuerbescheinigung gearbeitet und lediglich aufgrund der geringen Höhe des Bruttoarbeitslohns keine Lohnsteuer einbehalten? Ich vermute bei einer studentischen Hilfskraft mal Letzteres, welches natürlich gemäß Lohnsteuerbescheinigung ganz normal als Arbeitslohn zu erklären wäre.


  • Ansonsten kann ich auch die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung vom 450€-Job eingeben, ...


    Lohnbescheinigung sieht danach aus, als ob der Minijob nicht als steuerfreie Beschäftigung behandelt worden ist. Dann müsste er allerdings in die Steuererklärung aufgenommen werden.
    Ob dann überhaupt noch ein "Verlust" übrigbleibt?

  • Hallo Funtom und miwe4,


    vielen Dank für die Antworten.


    Gemäß der Bescheinigung - Sozialversicherung wurde ich im Jahr 2016 unter dem Personengruppenschlüssel 109 - Geringfügig Beschäftigte $ 8 Abs. 1 Nr1 SGB IV angemeldet.
    Klärt dies die Situation hinreichend? Falls nicht, wie kann ich erkennen, welcher der von dir, miwe4, genannten Fälle vorliegt.

  • Wenn Du Gehaltsabrechnungen bekommen hast, schau mal, was für Buchstaben hinter dem Gehalt stehen.
    P = pauschal versteuert
    L = steuerpflichtig -> dann geht das auf Lohnsteuerbescheinigung und muss in die Steuererklärung.
    Da die elektronische Lohnbescheinigung aber eh dem Finanzamt übermittelt wird, berücksichtigt das Finanzamt das dann automatisch.


    Guck mal z.B. hier, da ist alles erklärt:
    https://www.presseportal.de/pm/51295/3814637
    Hinter Gehalt steht L ( L J ) -> steuerpflichtig
    hinter Whg/Arbeit p.St steht P ( F J ) -> pauschal versteuert

  • Hallo zusammen,


    ich habe mal die Lohnsteuererklärung unter Berücksichtigung des vorgenannten erstellt und es bleibt tatsächlich kein "Verlust" übrig.


    Damit muss ich wohl dann leben. Könnt ihr mir trotzdem kurz erklären warum ich die "Fortbildung" Master nun doch nicht quasi rückwirkend absetzen kann.


    Ich hab Interesse daran, dass einfach zu verstehen, auch wenn die Ursprungsfrage hier inzwischen beendet ist.


    Außerdem eine Frage zur Tax Software. Ist in dem Erstattungsbetrag ein evtl. Verlustvortrag enthalten oder gibt er nur die zu erwartende Erstattung für das laufende Jahr an.


    Vielen Dank im Voraus.

  • Du kannst die Fortbildung doch absetzen. Aber nur von den Einnahmen des dazugehörigen Jahres. Nur wenn Deine Tax-Berechnung eine negative Summe der Einkünfte ergibt, kann es auch einen Verlustrück- oder -vortrag geben.
    Du kannst nicht bei positiven Einkünften alle Vergünstigungen (Versicherungen, Freibeträge ...) in Anspruch nehmen und einzelne negative Einkünfte (Verluste) in ein anderes Jahr verlagern.

  • Ich finde den Namen der Einzugsstelle "Minijob-Zentrale" auf den Bescheinigung - Sozialversicherung reichlich vrewirrend, wenn es kein Minijob ist. Liegt das an der Entgelthöhe?