Immobilienverkauf - wo eintragen

  • Hallo zusammen,


    ich möchte dieses Jahr meine Eigentumswohnung verkaufen, die ich 2013 (inkl. Schulden) übernommen/geerbt habe, in 2006 haben meine Eltern diese gekauft. Die Wohnung wurde nicht selbst genutzt, immer nur vermietet.


    Ich möchte diese Wohnung verkaufen (um eine eigene Immobilie für den Eigenbedarf zu kaufen) und wenn ich das richtig recherchiert habe, fallen bei mir keine Spekulationssteuern an. Leider hatte ich in meinen vorherigen Steuererklärungen nie das Datum der Übernahme meiner Eltern in 2006 angegeben.


    1) Sollte ich das korrigieren und ein extra Schreiben ans Finanzamt schicken (inkl. Kopien)
    -> bezüglich der Abschreibung habe ich allerdings die richtige von meinen Eltern übernommen
    2) Wenn die Immobilie verkauft wurde, ggf. mit Gewinn (hoffentlich), muss ich das in der Steuer angeben und wenn ja wo bzw. wie wird sowas richtig deklariert?


    Ganz vielen Dank für die Unterstützung!
    VG Eva

  • zu 1) Nein, das Datum stimm doch! Das Jahr 2006 wäre in Deiner Steuererklärung falsch. Das Finanzamt kennt die Historie.
    zu 2) ja, in der Anlage V gibst Du in Zeile 6 das Datum des notariellen Kaufvertrages ein. Fertich.
    Wenn das Finanzamt mehr will, fragt es detailliert nach.