Montagearbeiter / Umzug

  • Hallo an alle,folgendes Problem:
    Mein Freund ist Montagearbeiter und ich weiß nicht so recht, wo ich die Km und die Unterkunftskosten eintragen soll.
    Er startet von zuhause aus auf die Baustelle mit dem privaten Pkw und dann täglich von seiner Unterkunft auf die Baustelle. Wird hier etwas als erste Tätigkeitsstätte angesehen oder geht alles in die Reisekosten?
    Die Baustellen sind auch nicht immer die gleichen.


    Auch sind wir gemeinsam umgezogen, da ich einen Fahrtwegersparnis von 1 h habe und er zum 1.1. diesen Montagejob angenommen hat (der Firmenhauptsitz ist in dem Ort wo wir leben). Das ich die Umzugskosten für mich geltend machen kann ist klar, aber auch für ihn? Mir geht es hier hauptsächlich um die doppelte Mietzahlung, da es von seinem Konto abging.


    Vielen Dank schon einmal für die Hilfe

  • @Kake91


    Tax bietet Dir eine recht umfassende Hilfe.
    Zur Klärung Deiner Fragen gib mal in Tax im Suchfeld "erste Tätigkeitsstätte" ein. Damit findest Du schon eine ganze Anzahl von Informationen, aus denen sich dann die weiteren Folgerungen für die Reisetätigkeit ableiten lassen.


    Zum Umzug: Tax-Suchfeld: "Umzugskosten" und "Mietentschädigung"
    Zur Konstellation Mietvertrag - Mietzahler kann ich mich hier mangels Kenntnis der Anwendungsbestimmungen nicht grundsätzlich äußern.
    Nach meinem Rechtsverständnis bist Du Vertragspartner des Mieters, unabhängig davon, von wessen Konto die Miete letztendlich gezahlt wird.
    Das können aber andere auch anders beurteilen.


    mfg web-gb