Einnahmen zu versteuertem Einkommen um ~6000€ gesenkt, bekomme nur 86.51€ zurück

  • Guten Abend,


    ich hatte ein zu versteuerndes Einkommen von 31.500€ im Jahr 2018.


    Die Berechnung habe ich auch als Bild(den Namen herausgeschnitten) hochgeladen, aber hier auch in Schriftform


    [Blockierte Grafik: https://s15.directupload.net/images/190224/qbwjafbm.jpg]


    Durch
    den Pauschbetrag bei Werbungskosten (1000€), Vorsorgeaufwendungen 5141€
    + Altersvorsorge 895€ und kleinere Posten wurde das zu versteuernde
    Einkommen auf 24.428€ reduziert.


    Bei diesem Betrag wird eine festzusetzende Einkommenssteuer von 3863€ angezeigt. Vom Arbeitslohn wurden bisher 3945€ angezogen.


    D.h. obwohl der Betrag um 6.000€ reduziert wurde, bekomme ich nur 82€ wieder.


    Da kann doch etwas nicht stimmen?
    Bei diesem Gehalt sollte laut Brutto Netto rechner 2.435,88 € an EInkommenssteuer gezahlt werden.


    Selbst wenn der Steuersatz der gleiche wie bei den 31.500 wäre, würde doch der Betrag immernoch erheblich mehr reduziert werden. Selbst wenn nur der Pauschbetrag abgezogen sein würde...


    Ist da ein Programmierfehler? Oder erkenne ich da etwas nicht?


    Vielen Dank und Grüße
    GTB123

    • Offizieller Beitrag

    Da kann doch etwas nicht stimmen?

    Wer sagt das?


    Bei diesem Gehalt sollte laut Brutto Netto rechner 2.435,88 € an EInkommenssteuer gezahlt werden.

    Du verwechselst den Bruttoarbeitslohn laut Lohnsteuertabelle mit dem zu versteuernden Einkommen laut Grund-/Splittingtabelle. Im Rahmen der Lohnsteuertabelle sind die diversen Freibeträge pauschaliert einberechnet, die Dich dann auf das voraussichtliche zu versteuernde Einkommen herunterbrechen und daraus die voraussichtliche Einkommensteuerschuld im Rahmen eines Lohnsteuereinbehalts erheben.


    Ist da ein Programmierfehler? Oder erkenne ich da etwas nicht?

    Du erkennst nicht, dass Du im Prinzip nichts abzusetzen hast, was über die gesetzlichen Pauschalen hinausgeht. Deine Steuererstattung sollte sich im Prinzip aus Gründen des progressiven Steuertarifs erklären lassen, der im Rahmen des Lohnsteuereinbehalts durch den Arbeitgeber nicht durch einen ggf. möglichen internen Jahresausgleich ausgeglichen wurde.


    Du solltest die Steuerberechnung nebst Erläuterungen bequem so wie dargestellt nachvollziehen können.