Dauer-Reisekosten als Trainee

  • Hallo,


    ich bin gerade mit meiner ersten (größeren) Steuererklärung zugange und mein Fall ist glaube ich vergleichsweise kompliziert.


    Ich bin Trainee in einem größeren Unternehmen. Alle paar Monate ziehe ich in eine neue Stadt, um in einer neuen Abteilung zu arbeiten.
    Im Jahr 2018 habe ich in 2 unterschiedlichen Städten gearbeitet. Laut Arbeitsvertrag ist mir keine erste Tätigkeitsstätte zugewiesen, sodass meine 2 Jahre Trainee-Programm als Dienstreise (so wie bei Leiharbeitern) gelten müssten.


    Der nützliche kleine Assistent von Tax hat mich darin bestätigt, dass ich wirklich keine erste Tätigkeitsstätte habe. Soweit so gut.
    Ich habe alle Fahrten zur Arbeit in voller Fahrlänge als Dienstfahren unter Reisekosten angegeben. Je Station immer zwischen dem derzeitigen Arbeitsort und dem derzeitigen Wohnsitz.


    Nun tue ich mich aber sehr schwer was die Verpflegungsaufwände angeht. Hier habe ich die Wahl zwischen
    - An-/Abreisetage
    - 24h Abwesenheit
    - 8h Abwesenheit


    Wie müsste ich das in meinem Falle angeben?
    Ich habe die komplette Dauer des Programms dort in meiner jeweiligen Wohnung gelebt. Bedeutet das, dass ich jeden Tag 24h-Abwesenheiten habe? Oder macht die ganze Verpflegungsmehraufwendung überhaupt keinen Sinn?


    Über jeden Hinweis und Tipp zu diesem Thema bin ich extrem dankbar. Insbesondere weil mich das die nächsten 2 Steuererklärungen ja auch noch begleiten wird :)


    Vielen Dank und lieben Gruß

  • @toto290:


    So kompliziert ist es gar nicht. Du musst es nur so erklären, wie Du es in der jeweiligen Situation gehandhabt hast.


    Wenn Du von "jeweiliger Wohnung" sprichst, heißt das, dass Du neben Deiner Wohnung (Lebensmittelpunkt) eine zweite Wohnung am jeweiligen Arbeitsort hattest?
    Dann wäre es doppelte Haushaltsführung und die Abwesenheits- und Fahrtkosten wären auf diese jeweilige Wohnung zu beziehen.
    Dazu kämen Kosten für Wochenendheimfahrten zum Lebensmittelpunkt.


    Wenn Du immer in die entsprechende Stadt umziehst und Deine ursprünglich Wohnung aufgibst, sind Entfernung und Abwesenheit von der jeweils aktuellen Wohnung (wie Dienstreisen) zu berechnen.
    Allerdings kannst Du dann die jeweiligen Umzugskosten ansetzen.


    mfg web-gb

    • Offizieller Beitrag

    Meiner Meinung nach sind da viel zu wenig Infos zum steuerlichen Sachverhalt. Da ist man schon fast bei einer dem Forum nicht gestatteten steuerlichen Hilfeleistung.


    Du solltest vielleicht einmal den Gang zu einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe wagen zwecks eingehender Erstberatung. Das kostet nicht die Welt und ist vielleicht einmal ganz sinnvoll.