Hallo Arbeite als Reinigungskraft,habe eine erste Tätigkeitsstelle wo ich mich Umkleide, danach fahre ich zu verschiedenen Objekten in der Stadt. Kann ich Auswärtstätigkeit in meiner Steuererklärung angeben um so pro Arbeitstag 8€ als Werbungskosten ansetzen zu können?
Einsatzwechseltätigkeit
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Ja, sofern die ununterbrochene Abwesenheit sowohl von Deiner Wohnung als auch von Deiner ersten Tätigkeitsstätte mehr als 8 Stunden beträgt. Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein, Sobald Du an Deine Wohnung oder Deine 1. Tätigkeitsstätte zurückkehrst, endet diese Zeitdauer und es beginnt ggf. eine neue Berechnung.
Das zeigt/erläutert Dir aber auch jedes Steuerprogramm, wenn Du den Programmhinweisen folgst.
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Ja, sofern die ununterbrochene Abwesenheit sowohl von Deiner Wohnung als auch von Deiner ersten Tätigkeitsstätte mehr als 8 Stunden beträgt.
Aber ununterbrochen ist keine Voraussetzung. Die einzelnen Abwesenheitszeiten eines Tages können zusammengerechnet werden.
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Aber ununterbrochen ist keine Voraussetzung. Die einzelnen Abwesenheitszeiten eines Tages können zusammengerechnet werden.
Deshalb endet die Berechnung trotzdem, wenn er an seine Wohnung oder seine 1. Tätigkeitsstätte zurückkehrt. Dass er dann ggf. verschiedene Auswärtstätigkeiten nach bestimmten Regeln für den Kalendertag zusammenrechnen kann, steht ja wieder auf einem anderen Blatt. Betont habe ich das nur so, damit der TE nicht auf die Idee kommt, die Dauer seiner Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte würden zu den Abwesenheitszeiten hinzugehören.