Hallo,
Bin neu, daher "Entschldigung" , falls ich hier mit meiner Frage falsch sein sollte.
Leider musste ich letztens (mit Schrecken) feststellen, dass wir bei einem Depot über Jahre keinen Freistellungsauftrag hatten und somit fleißig Kapitalertragssteuer und die Soli abgeführt haben.
Nun würde ich uns natürlich gerne, so weit wie möglich rückwirkend (mir ist die Festsetzungsverjährungsfrist geläufig), die gezahlten Steuer zurückfordern.
Meine Fragen: - Greift in diesem Falle diese Festsetzungsverjährungsfrist auf alle Fälle, oder gibt es da auch wieder Einschränkungen ? In diesem Falle bis einschließlich 2015 ?
- Und wie gehe ich dann vor ? Musterschreiben oder Anträge ? Belege mit einreichen ? Was sollte ich noch beachten?
Ich wäre über baldige und aussagekräftige Antworten sehr dankbar.
Paula