Kapitalertragssteuer für mehrere Jahre zurückfordern

  • Hallo,


    Bin neu, daher "Entschldigung" , falls ich hier mit meiner Frage falsch sein sollte.


    Leider musste ich letztens (mit Schrecken) feststellen, dass wir bei einem Depot über Jahre keinen Freistellungsauftrag hatten und somit fleißig Kapitalertragssteuer und die Soli abgeführt haben.


    Nun würde ich uns natürlich gerne, so weit wie möglich rückwirkend (mir ist die Festsetzungsverjährungsfrist geläufig), die gezahlten Steuer zurückfordern.


    Meine Fragen: - Greift in diesem Falle diese Festsetzungsverjährungsfrist auf alle Fälle, oder gibt es da auch wieder Einschränkungen ? In diesem Falle bis einschließlich 2015 ?


    - Und wie gehe ich dann vor ? Musterschreiben oder Anträge ? Belege mit einreichen ? Was sollte ich noch beachten?



    Ich wäre über baldige und aussagekräftige Antworten sehr dankbar.


    Paula

    • Offizieller Beitrag

    Antragsveranlagung oder Pflichtveranlagung (§ 46 EStG)? Erklärungen bereits abgegeben, ggf. mit welchen Einkünften?


    Wäre dann ggf. auch ein Fall für eine steuerliche Beratung, die das Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht leisten darf.

    • Offizieller Beitrag

    Paula 123:hier ein Link dazu:https://www.buhl.de/steuernspa…eglich-ansetzen/Versuchen würde ich das auf jeden Fall. Ein freundlich Gespräch mit dem/der Bearbeiter/In vom FA könnte dabei hilfreich sein.Schließlich hat diese/r/s ja die Mehrarbeit.mfg web-gb

    Solange man keinerlei Infos zu den Tatbestandsvoraussetzungen hat, würde ich auch so eine allgemeine Aussage nicht wagen. Je nach Sachlage ist da sogar eine Selbstanzeige erforderlich, selbst wenn unter dem Strich vielleicht eine Erstattung herauskommt. Deshalb auch der Hinweis auf die steuerberatenden Berufe.Denn die TE/in sagt ja nur

    bei einem Depot über Jahre keinen Freistellungsauftrag hatten und somit fleißig Kapitalertragssteuer und die Soli abgeführt haben.

    In anderen Fällen reicht ggf. auch ein formloser Antrag mit Belegen. Aber wie gesagt, wir kennen den Sachverhalt nicht und sollten solange auch mit Ratschlägen zurückhaltend sein, denn der kann sich ja sogar von Jahr zu Jahr unterscheiden.

  • @miwe4
    ok, Rüffel akzeptiert. :thumbup:
    Von solch einer komplizierten Situation bin ich nicht ausgegangen.
    Ich dachte Paula 123 hat bei ansonsten korrekter Steuererklärung lediglich übersehen, dass ja noch Beträge zur Abgeltungssteuer geltend gemacht werden könnten.
    Aber ich Deine Argumente nachvollziehen.


    mfg web-gb

  • Auweia, ich bin fei nur ein ganz kleiner Bürger, der immer brav seine Einkommensteuererklärung macht und der jetzt seine zuviel gezahlte Steuer ganz gerne zurück haben würde.


    Also:- Das Depot ist ein Aktiendepot .
    - Ich denke mir, wir sind zur Pflichtveranlagung verdonnert, da wir regelmäßig eine schriftliche Aufforderung bekommen, sofern wir über der Abgabefrist waren.
    - Steuererklärungen sind, bis auf 2018, bereits abgegeben und auch durch
    - die Einkünfte betehen aus nicht selbständiger Arbeit, Steuergruppen 3/5, ansonsten keine weiteren Einkünfte ( also wirklich ganz
    harmlos).


    Es ist wirklich wie @web-gb schreibt: Ich dachte Paula 123 hat bei ansonsten korrekter Steuererklärung lediglich übersehen, dass ja noch Beträge zur Abgeltungssteuer geltend gemacht werden könnten.



    Vielleicht ist der Sachverhalt nun etwas klarer, so dass ich dann letztendlich weiter weiß.


    Danke schon einmal, für die Mühe.
    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    - die Einkünfte betehen aus nicht selbständiger Arbeit, Steuergruppen 3/5, ansonsten keine weiteren Einkünfte ( also wirklich ganz harmlos).

    Soweit dann schon, reicht aber nicht an Angaben.


    Vielleicht ist der Sachverhalt nun etwas klarer, so dass ich dann letztendlich weiter weiß.

    Und wie hoch sind jetzt die Kapitalerträge insgesamt, also die mit Abzug von Zinsabschlagsteuer und natürlich auch die ohne Zinsabschlagsteuer? Nur wenn die insgesamt unter den Sparerfreibeträgen liegen, reicht ein formloser Antrag mit Vorlage der Originalbelege. ggf. ergänzt um eine vollständig ausgefüllte Anlage KAP der Jahre.

  • Jawoll ! Die Kapitalerträge liegen deutlich unter dem Sparerfreibetrag.


    OK, für mich zum Wiederholen: Formloser Antrag ! Würde ich natürlich auch gerne über tax mailen, wäre dann aber mit den Originalbelägen nicht möglich. Also dann doch per Post ?
    Und sollte es doch über tax gehen, muss ich für jedes Steuerjahr in das jeweilige tax-Programm des Jahres gehen und sie einzeln beantragen oder gibt es ein Punkt, wo ich alle für die letzten vier Jahre auflisten kann ? Auf die Schnelle habe ich so etwas nämlich nicht gefunden.


    Vielen Dank für die Geduld, ist nämlich für mich das erste Mal, dass ich Kapitalerträge angeben muss und daher noch sehr neu.


    Grüße

  • Hallo,


    Lang ist es her !

    Ich wollte noch einmal ein Feedback über meinen Versuch meine Kapitalertragsteuer, sowie den Soli nachträglich abzusetzen, geben.


    Leider gescheitert !

    Ich habe das Musterschreiben "Berichtigung der eingereichten Steuererklärung" verwendet und die Originalbelege mitgesendet.

    Begründung: Einspruchsfrist abgelaufen . Eine Änderungsvorschrift greift in meinem Falle nicht, da es nach der Sachbearbeiterins Ansicht nur bei neuen Tatsachen ( § 173 (1) Nr. 2 ) greifen. Dies ist bei mir nicht gegeben, da die Steuerbescheinigungen der Bank natürlich weit früher, als die Abgabe der Steuererklärung, mir vorlagen. Hm, taten sie ja nicht, da ich leider erst im vergangen Jahr mich erstmals eingeloggt hatte, und damit die Bescheinigungen aufrufte. Das wird mir natürlich die Dame nicht abnehmen.

    Dann hat sie noch geschrieben,"Ein Einspruch ist nur zulässig, wenn Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§10 Abs.! Abgabeordnung- AO) gewährt werden kann. Sie haben weder einen entsprechenden Antrag gestellt, noch Gründe geltend gemacht, die eine solche Maßnahme rechtfertigen."

    Zitat Ende.

    Nun werde ich trotzdem versuchen, mit dem entsprechenden Antrag und meiner ziemlich dämlichen Erklärung, vielleicht doch noch eine Rückerstattung bewilligt zu bekommen.

    Vielleicht hat ja noch jemand von Euch hilfreiche Tips, wie ich am gescheitesten argumentieren könnte.


    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Ihr habt also in den ESt-Erklärungen keinerlei Kapitalerträge erklärt bzw. erklärt, dass diese unter den Sparer-Pauschbeträgen liegen? Dann habt Ihr auch keine Einbeziehung etwaiger mit Zinsabschlagsteuer belasteten Kapitalerträge in die ESt-Erklärung/en beantragt?


    Dann habt Ihr mit den ab 2009 anzuwendenden Zinsabschlagsteuer und den Anträgen i.S. § 32d Absatz 4 und 6 EStG wohl tatsächlich Pech.


    Berücksichtigung nachträglich bekannt gewordener Kapitalerträge - Quelle: haufe.de