Kinderbetreuungskosten und Kinderfreibetrag nicht anerkannt

  • Hallo zusammen,


    in der Hoffnung, etwas Licht in die Begründung meines Steuerbescheids bringen zu können, hoffe ich auf Hilfe von euch fachkundigen Usern!


    In meiner Einkommenssteuererklärung für 2018 wurden die Kinderbetreuungskosten und der Kinderfreibetrag für das zu versteuernde Einkommen mit dieser Begründung nicht berücksichtigt:


    Zitat

    "Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums Ihres Kindes / Ihrer Kinder durch das ausgezahlte Kindergeld / den Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen bewirkt wurde. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wurden daher keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer sowie bei der Überprüfung der Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage (§ 51a Abs. 2 EStG) wurden die Freibeträge für Kinder jedoch einbezogen.


    Es wurden Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben abgezogen. Knüpfen außersteuerliche Rechtsnormen (z. B. BAföG) an bestimmte definierte Begriffe an (z. B. "Einkünfte", "Summe der Einkünfte" und "Gesamtbetrag der Einkünfte"), sind die entsprechenden Werte für diese Zwecke um die Kinderbetreuungskosten in Höhe von 3.128 € zu mindern. "


    Ich habe ein Kind, das im Jahr 2018 194 € Kindergeld im Monat erhalten hat. Die tatsächlichen Betreuungskosten betragen 4.776 €. Ihr könnt euch bestimmt vorstellen, warum ich in jedem Fall verstehen/prüfen möchte, warum die Betreuungskosten und der Kinderfreibetrag nicht anerkannt werden.


    Leider bin ich nicht besonders geübt im Verstehen solcher Formulierungen, da mir das Fachwissen fehlt. Kann mir bitte jemand helfen, damit ich einen etwaigen Einspruch auch korrekt begründen kann?


    Vielen Dank im Voraus,
    Frau R.

    • Offizieller Beitrag

    Leider bin ich nicht besonders geübt im Verstehen solcher Formulierungen, da mir das Fachwissen fehlt. Kann mir bitte jemand helfen, damit ich einen etwaigen Einspruch auch korrekt begründen kann?


    In meiner Einkommenssteuererklärung für 2018 wurden die Kinderbetreuungskosten und der Kinderfreibetrag für das zu versteuernde Einkommen mit dieser Begründung nicht berücksichtigt:

    Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums Ihres Kindes / Ihrer Kinder durch das ausgezahlte Kindergeld / den Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen bewirkt wurde. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wurden daher keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer sowie bei der Überprüfung der Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage (§ 51a Abs. 2 EStG) wurden die Freibeträge für Kinder jedoch einbezogen.

    Kindbezogene staatliche Leistungen im Rahmen des Familienleistungsausgleichs wurden doch berücksichtigt. Es gibt entweder den Kinderfreibetrag oder das höhere Kindergeld. Bei Dir ist das erhaltene Kindergeld eben höher als die steuerliche Auswirkung des Kinderfreibetrags.


    Es wurden Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben abgezogen.

    Da steht doch ausdrücklich, dass Kinderbetreuungskosten berücksichtigt worden sind. Also noch einmal die Steuerberechnung mit der des Programms vergleichen.


    Leider bin ich nicht besonders geübt im Verstehen solcher Formulierungen, da mir das Fachwissen fehlt. Kann mir bitte jemand helfen, damit ich einen etwaigen Einspruch auch korrekt begründen kann?

    Das dürfen wir nicht, da dies aufgrund des Steuerberatungsgesetzes ausschließlich den steuerberatenden Berufen vorbehalten ist.