Beamter als freiwillig versichertes Mitglied in der GKV: Steuerliche Behandlung

  • Hallo liebe Forengemeinde,


    ich bin beim Erstellen meiner Steuererklärung auf ein "Problem" gestoßen. Ich erwarte hier keinerlei Steuerberatung, schon alleine, weil der Sachverhalt wohl recht speziell ist, aber vielleicht weiß trotzdem jemand, in welche Richtung es geht.


    Zum Sachverhalt:


    Ich bin als Beamter in der GKV freiwillig versichert. Letztes Jahr hat mein Steuerberater meine Steuererklärung erstellt. Dabei hat er komplett die gezahlten Beiträge für Sozialversicherung und Pflegeversicherung in der Steuererklärung aufgeführt. Es waren ca. 8.000 Euro. Er hat also die Zahl genommen, die mir die GKV in einem Schreiben übermittelt hat. Dies führte auch zu einer satten Erstattung.


    Jetzt, ein Jahr später, musste ich den Steuerberater wechseln, da mein alter sich zur Ruhe gesetzt hat. Dieser hat mir nun die fertige Steuererklärung vorgelegt und die Summe aus GKV und PPV nur zu 50% berücksichtigt.


    Begründung:
    Auch wenn ich in der GKV bin und die Beihilfe somit in den seltensten Fällen in Anspruch nehmen kann, so bin ich dennoch beihilfeberechtigt und nur das würde bei der Steuer zählen. Soweit kann ich noch folgen. Das sich daraus aber nur eine hälftige Anrechnung des Gesamtbeitrags ergibt, verstehe ich nicht. Schon allein deshalb nicht, da die PPV bei beihilfeberechtigten Personen nur die Hälfte beträgt (Im Falle von 50% Beihilfeanspruch). Meiner Auffassung nach würden somit die von mir bezahlten Beiträge in der GKV nur zur Hälfte, die der PPV sogar nur zu einem Viertel berücksichtigt werden, obwohl dies keine Restkostenversicherung ist. Das ergibt für mich keinen Sinn. Auch das Schreiben der GKV weist immer den tatsächlich gezahlten Betrag aus.


    Der Sachbearbeiter im Finanzamt konnte mir da auch nicht weiterhelfen, er meinte nur, das sei recht speziell und er wüsste aus dem Stehgreif nicht genau, wie sich dieser Fall nun verhält. Auch fragte ich ihn, wie es sich, mit der Höchstgrenze von 1.900 Euro für sonstige Vorsorgeaufwendungen verhält. Daraufhin meinte er nur, dass die zutrage kommt.
    Nun habe ich auf anderen Seiten (jaja, Internetwissen :)) gelesen, dass durchaus der Beitrag für KV und PPV in voller höhe angerechnet wird, also auch über 1.900 EURO hinaus, allerdings dann keine weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen angerechnet werden.


    Bin da nun etwas verwirrt und hoffe, dass vielleicht jemand von euch eine ähnliche Situation hatte und mir das ganze aufdröseln kann. Natürlich werde ich auch meinen Steuerberater da nochmal fragen, möchte aber verhindern, dort völlig ahnungslos aufzutauchen.


    Vielen Dank im Voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Auch wenn ich in der GKV bin und die Beihilfe somit in den seltensten Fällen in Anspruch nehmen kann, so bin ich dennoch beihilfeberechtigt und nur das würde bei der Steuer zählen.

    Für das, was eine gesetzliche KV grundsätzlich nicht zahlt, hat doch auch ein Angestellter im öffentlichen Dienst i.d.R. einen Beihilfeanspruch. Zumindest war das für die älteren Mitarbeiter so mit Bestandsschutz. Bei jüngeren AN bzw. neueren Arbeitsverhältnissen kann das in einigen Bundesländern oder Gemeinden abgeschafft sein.


    Soweit kann ich noch folgen. Das sich daraus aber nur eine hälftige Anrechnung des Gesamtbeitrags ergibt, verstehe ich nicht.

    Das ergibt sich doch eher aus dem Dir zustehenden und vom AG gezahlten Zuschuss zu Deinen Versicherungsbeiträgen. Wobei sich mir die Frage stellt, ob und ggf. in welchem Umfang der erste Steuerberater diese Zuschüsse erklärt hat. Sollte sich doch alles zweifelsfrei aus den Dir vorliegenden Erklärungsabschriften ergeben.

  • Dieser hat mir nun die fertige Steuererklärung vorgelegt und die Summe aus GKV und PPV nur zu 50% berücksichtigt.


    Da würde mich die gesetzliche Grundlage für seine Beurteilung interessieren. Frag doch mal danach. Oder bestehe darauf, dass er die vollen Beträge in die Steuererklärung aufnimmt und Du sehen willst, ob das Finanzamt sie kürzt.