Auslandskrankenversicherung als Zusatzversicherung

  • Ich wollte die Kosten für meine Auslandskrankenversicherung erfassen, habe 'Private Kranken- und Pflegeversicherungen' angewählt und dort nach Eingabe des Namens unter 'Handelt es sich um eine reine Zusatzversicherung' das 'Ja' angekreuzt. Eine Anngabe zur Datenübermittlung gibt es im Gegensatz zu Nicht-Zusatzversicherungen nicht. Bei der Überprüfung habe ich festgestellt, dass die Kosten in Zeile 47 des Vordrucks gelandet sind (der mit dem Hinweis 'nur einzutragen, wenn Sie nicht in die Datenübermittlung eingewilligt haben...' versehen ist, was hier ja nicht stimmt). Das Finanzamt hat diese Kosten nicht akzeptiert. mir aber bestätigt, dass die Kosten absetzbar sind, wenn sie richtig eingetragen sind.
    Wie muss ich für eine korrekte Übernahme vorgehen?
    Vielen Dank
    Seehas

    • Offizieller Beitrag

    Wie muss ich für eine korrekte Übernahme vorgehen?

    Du machst eigentlich alles richtig. Das ist in der Tat seit Jahren so nachvollziehbar und man muss jedes Mal beim FA anrufen und um Korrektur bitten. Ist bei den Schwesterprogramm der Reihe WISO steuer: xxx übrigens dasselbe Problem.


    Mach doch mal ein Ticket beim Support auf und halte den Thread hier hinsichtlich der Lösung insoweit auf dem Laufenden. Das Problem dürfte viele betreffen, auch wenn die steuerliche Auswirkung jeweils nicht all zu hoch ist.

    • Offizieller Beitrag

    Prima. :thumbup:


    Ich habe es auch einmal gemeldet. Mal schauen, was die zuständigen Experten sagen.


    Und daran denken, telefonisch um entsprechende Änderung des Bescheides zu bitten oder eben Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Meistens geht es aber telefonisch, wenn man genau Vertrauen in das Gegenüber hat.

  • Die Buhl-Kundenbetreuung hat wie folgt geantwortet:


    'Um die Zeile 28 der Anlage Vorsorgeaufwendungen anzusprechen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
    Öffnen Sie die Eingabemaske "Sonderausgaben > Versicherungen und Altersvorsorge > Private Kranken- und Pflegeversicherungen > 1) Private Kranken- und Pflegeversicherungen" und geben an, dass der elektronischen Übermittlung der Beiträge zugestimmt wurde. Ohne diese Angabe werden die Beiträge in der Zeile 47 eingetragen, wie es auch von der Finanzverwaltung vorgesehen wurde. Die Abfrage, ob es sich um eine reine Zusatzversicherung handle, verneinen Sie bitte. Nun erfassen Sie den Betrag unter "Gesamtbeiträge zu privaten Krankenversicherungen". Sie werden feststellen, dass auf diesem Wege die Zeile 28 befüllt wurde.


    Ohne die Angaben Ihrer Zusatzversicherung prüfen zu können, da Ihnen bedauerlicherweise keine Bescheinigung vorliegt, können wir nicht mit Gewissheit beurteilen, ob es sich hier um einen Programmfehler oder
    Eingabefehler handelt. Der Sachverhalt wurde intern zur weiteren Prüfung weitergeleitet.'


    In einer zweiten Mail wird empfohlen, 'den Belegabruf zu nutzen. Die Daten werden Ihnen elektronisch von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt und nach deren Vorgaben automatisch in die Software
    übernommen. Eingabefehler sind in diesem Fall unwahrscheinlich.
    Den Belegabruf über die Funktion steuer:Abruf beantragen Sie zum Beispiel nach erfolgreicher Anmeldung auf http://www.steuer-web.de im Bereich "steuer:Automatik > steuer:Abruf".
    Alternativ haben Sie die Möglichkeit, den Belegabruf über eine eigene ELSTER Signatur auf http://www.elster.de zu beantragen.


    Das Ergebnis wird damit zwar richtig, da jedoch eine falsche Angabe gemacht werden mus (reine Zusatzversicherung: nein) um zum korrekten Ergebnis zu kommen, ist die Programmierung wohl nicht ganz sauber.


    Nochmals vielen Dank für die Unterstützung
    Seehas


  • Das Problem wurde hier sehr gut geschildert. ES ist nämlich zunächst gar nicht einfach zu erkennen, warum das FA von der Erklärung abweicht.
    Die reine Zusatzversicherung wurde in tax bis 2015 richtigerweise hinzugezählt zu "über Basisabs. hinausgeh. Beiträge zu KV z.B. für Wahlleistungen und Zusatzversicherungen" damals Ze. 27. (Jetzt Steuer2018 ze28)
    Seit der Steuer 2016 wurden von tax alle (reinen) Zusatzversicherungen zur zeile 47 (unter weitere sonstige Vorsorgeaufw.) zugeordnet. Diese Zeile wird vom FA anscheinend immer ignoriert. Thema hier ist, dass in die Datenübermittlung nicht eingewilligt oder ihr widersprochen wurde.


    Warum kann also bei der reinen Zusatzversicherung in tax nicht differenziert werden, ob in die Datenübermittlung eingewilligt wurde oder dieser nicht widersprochen wurde ... dann gehört der Betrag zu ze 28 , im anderen Fall (wenn nicht eingewilligt oder widersprochen wurde) in ze 47.