Hallo Miteinander,
ich bin fast (endlich mal?) mit der Steuererklärung fertig, nun möchte ich aber die Sache mit dem Arbeitsrechtsschutz in den Unterlagen noch ergänzen.
2017 gab es einen Gerichtsfall (naja, "Gütetermin" ist wohl eher der richtige Ausdruck, da es um die Abfindung ging), welches mich 150€ gekostet hatte, was nichts anderes war als die Selbstbeteiligung.
Die Jahresgebühr des Arbeitsrechtsschutz betrug 112,38€.
Nun sehe ich unter "Werbungskosten" > "Werbungskosten zu Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre" die Felder "Rechts- und Beratungskosten" sowie "Sonstige Kosten". Liege ich damit richtig, dass im Ersteren die 150€ reinkommen und die 112,38€ unter "Sonstige Kosten" oder sind für beide Werte ganz andere Felder vorgesehen?
NACHTRAG: Den Punkt "Prozesskosten" gibt es ja auch noch...