Berechnung der Kirchensteuer aus dem Vorjahres-Bescheid für Sonderausgaben

  • Hallo zusammen,


    ich würde gerne mal wissen, wie die Berechnung der Kirchensteuer aus dem Vorjahres-Bescheid für Sonderausgaben genau funktioniert.


    Diese Berechnung findet man im Thema "Sonderausgaben" im Punkt "Kirchensteuer und Kirchgeld". Bei "Soll die Kirchensteuer / das Kirchgeld des Vorjahres-Bescheides programmunterstützt ermittelt werden?" muss man dann noch "Ja" anklicken. Dann sieht man die Eingabemaske im angehängten Screenshot KirchensteuerSonderausgabe.PNG mit den Markierungen A, B, C, ....


    Nehmen wir nun an, ich mache mit tax 2019 meine Steuererklärung für das Steuerjahr 2018, und ich habe im Jahr 2018 auch den Steuerbescheid für das Jahr 2017 erhalten.


    Bei A trage ich die im Steuerbescheid für 2017 festgesetzte Kirchensteuer OHNE Kirchensteuer auf Kapitalerträge ein. Den gesuchten Wert finde ich weiter hinten im Steuerbescheid, wie in der Eingabehilfe beschrieben.


    Bei B trage ich die einbehaltene Kirchensteuer vom Arbeitslohn in 2017 ein. Den gesuchten Wert finde ich im Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2017 oder auch vorne auf dem Steuerbescheid für 2017, wie in der Eingabehilfe beschrieben.


    Bei C trage ich meine Kirchensteuervorauszahlungen aus dem Jahr 2017 ein. Den gesuchten Wert finde ich wie in der Eingabehilfe beschrieben vorne auf dem Steuerbescheid für 2017, in der Festsetzungstabelle. Bei mir in Baden-Württemberg gibt es da eine Zeile "bereits getilgt" für alle Steuerarten.


    Bei D trage ich die einbehaltene Kirchensteuer von Kapitalerträgen in 2017 ein. Den gesuchten Wert finde ich wie in der Eingabehilfe beschrieben vorne auf dem Steuerbescheid für 2017, in der Festsetzungstabelle.


    Damit ergibt sich E = A – B – C – D. Je nachdem, ob E positiv oder negativ ist, werden dann J und K entsprechend gesetzt.


    Ist das soweit richtig?


    Es geht noch weiter.


    Die Eingaben bei F und G, und der berechnete Wert H = F – G sind für die Berechnung der Kirchensteuer-Sonderausgaben irrelevant, weil eben Kirchensteuer auf Kapitalerträge keine Sonderausgabe ist. Das heißt, bei F und G kann ich eintragen was ich will.


    Stimmt das so?


    Und warum kann / soll / muss ich die einbehaltene Kirchensteuer von Kapitalerträgen zwei Mal eingeben (bei D und G)?


    Die Eingabehilfe ist für D und G die gleiche, aber die Feldbeschriftungen in der Eingabemaske sind unterschiedlich (siehe angehängte Screenshots KirchensteuereinbehaltVomKapitalertrag.png und KirchensteuereinbehaltAufSteuern.png).


    Ich finde das irreführend.


    Gibt es eine logische, sinnvolle Erklärung, warum ich die
    einbehaltene Kirchensteuer von Kapitalerträgen zwei Mal eingeben
    sollte?


    Vielen Dank für eure Hilfe!


    KirchensteuereinbehaltAufSteuern.png KirchensteuereinbehaltVomKapitalertrag.png KirchensteuerSonderausgabe.PNG