Zwölftelregelung bei bes. Kirchgeld wird nicht berücksichtigt

  • Hallo zusammen,


    kann es sein, dass tax die Zwölftelregelung im Jahr der Eheschließung beim Berechnen des bes. Kirchgeldes für glaubensverschiedene Ehe lt. Kirchgeldtabelle nicht berücksichtigt? In meinem Fall wurde das komplette Kirchgeld für meine Frau angesetzt, da wir aber erst im Dezember geheiratet hatten, hätte eigentlich nur ein Zwölftel berechnet werden müssen, oder?

    Dummerweise hat auch das FA das komplette Kirchgeld festgesetzt. Sollte ich Einspruch einlegen?


    Siehe http://www.steuern.sachsen.de/…ad/Steuern/KiStB_2018.pdf


    VG
    Marzen

  • Wen sollte ich denn anrufen? Wenn es ein nicht vom Programm berücksichtigter Punkt ist, soll ich bei Buhl anrufen?

    Das FA hat den Bescheid schon erlassen, da nutzen Anrufe wenig.

    • Offizieller Beitrag

    kann es sein, dass tax die Zwölftelregelung im Jahr der Eheschließung beim Berechnen des bes. Kirchgeldes für glaubensverschiedene Ehe lt. Kirchgeldtabelle nicht berücksichtigt?

    Das kann man ohne Kenntnis Deiner konkreten eingegebenen Besteuerungsgrundlagen kaum bis gar nicht beantworten und auch nicht nachvollziehen.


    Das FA hat den Bescheid schon erlassen, ...

    Deshalb ja dort anrufen.


    Das FA hat den Bescheid schon erlassen, da nutzen Anrufe wenig.

    Sicher? Meine Erfahrung besagt etwas anderes, da dort auch nur Menschen sitzen, die ggf. (ihre) Fehler auch einsehen. Wobei sie ja im Prinzip nur Deine Angaben übernommen haben.

  • Ok, ich werde mal da nachfragen. Sicher haben sie nur meine Angaben dazu übernommen. Da die aber das Programm so vorgibt, ist ja auch die Frage ob das so richtig implementiert ist hinsichtlich der Zwölftelregelung.

    Das zu beantworten, braucht auch m. E. die Angaben für meine konkrete Situation nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Das zu beantworten, braucht auch m. E. die Angaben für meine konkrete Situation nicht.

    Wenn Du meinst. Dann bin ich dieser und ähnlichen Fragen von Dir künftig raus.


    Nur der Vollständigkeit halber:

    Das Programm macht eine Günstigerprüfung bezüglich Kirchensteuer und Kirchgeld.

    Kirchgeld Sachsen 1 .png Kirchgeld Sachsen 2 .png


    Es wird sich vielleicht an der Formulierung glaubensverschiedenen entscheiden.

  • Wenn Du meinst. Dann bin ich dieser und ähnlichen Fragen von Dir künftig raus.


    Nur der Vollständigkeit halber:

    Das Programm macht eine Günstigerprüfung bezüglich Kirchensteuer und Kirchgeld.

    Ich glaube, du hast meinen Punkt noch nicht ganz verstanden und ich weiß nicht, warum du gleich "künftig raus" bist. Aber bitte...

    Es geht mir nicht darum, ob das Programm in der Lage ist zwischen Kirchensteuer und Kirchgeld eine Günstigerprüfung vorzunehmen sondern ob die Zwölftelregelung beim besonderen Kirchgeld berücksichtigt wird.


    Damit wird festgelegt, dass im Jahr der Eheschließung nur die Monate angesetzt werden, in denen eine glaubensverschiedene Ehe bestand bei den beiden zusammenveranlagten Partnern. Das Programm rechnet aber anscheinend immer mit dem vollen Jahr lt. Kirchgeldtabelle. Ich habe im Dezember geheiratet und müsste somit nur 1/12 zahlen.


    Grüße

    marzen

    • Offizieller Beitrag

    ich weiß nicht, warum du gleich "künftig raus" bist.

    Weil ich es als recht unerquicklich empfinde, mir selber dutzende verschiedene Fallbeispiele auszudenken, um einen Beispielsfall dem geschilderten Ergebnis nachzustellen und der Themenstarter bereinigte Screens für überflüssig hält. Ich bin User wie Du und mache das in meiner Freizeit. Da kann ich dann meiner Meinung nach auch eine gewisse Mitwirkung erwarten.


    Und jetzt noch letzte Tipps:

    Ich glaube, du hast meinen Punkt noch nicht ganz verstanden

    Ich habe es verstanden, ansonsten hätte ich nicht geschrieben:

    Es wird sich vielleicht an der Formulierung glaubensverschiedenen entscheiden.

    Zitat

    Beginnt oder endet die glaubensverschiedene Ehe oder Lebenspartnerschaft im Laufe eines Kalenderjahres, ist das

    jährliche besondere Kirchgeld für jeden vollen Kalendermonat, in dem die glaubensverschiedene Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht bestanden hat, um ein

    Zwölftel zu kürzen.


    Im Übrigen könnte ein beim beim FA eingelegter Einspruch gegen die Kirchensteuerfestsetzung ins Leere laufen, da in vielen Bundesländern für diese Verfahren zur Kirchensteuer die Kirchenämter zuständig sind. Deshalb eben der Tipp mit dem kurzen Dienstweg:

    Schon einmal überlegt, einfach kurz zum Telefon zu greifen? ;)