Hallo zusammen,
kann es sein, dass tax die Zwölftelregelung im Jahr der Eheschließung beim Berechnen des bes. Kirchgeldes für glaubensverschiedene Ehe lt. Kirchgeldtabelle nicht berücksichtigt? In meinem Fall wurde das komplette Kirchgeld für meine Frau angesetzt, da wir aber erst im Dezember geheiratet hatten, hätte eigentlich nur ein Zwölftel berechnet werden müssen, oder?
Dummerweise hat auch das FA das komplette Kirchgeld festgesetzt. Sollte ich Einspruch einlegen?
Siehe http://www.steuern.sachsen.de/…ad/Steuern/KiStB_2018.pdf
VG
Marzen