Außergewöhnliche Belastungen bei nur kleiner Rente.

  • Im Jahre 2018 habe ich meinen wohl verdienten Ruhestand angetreten und 2019 war dann mein erstes komplettes Jahr als Rentner.

    Ich bin verheiratet und meine Frau hat kein Einkommen oder Rente.

    Meine Rente liegt mit knapp 1.100 Euro weit unter dem Grundfreibetrag für Verheiratet.

    Gerade in 2019 hatte ich sehr hohe Kosten die ich als Außergewöhnliche Belastungen angeben kann.

    Ein Zahnimplantat mit hohem Eigenkosten Anteil mußte bezahlt werde wie auch eine neue Brille und andere Arztkosten und auch Kosten für Medikamente,

    alles zusammen waren das über 2.000 Euro Kosten in 2019.

    Natürlich werde ich alle Rechnungen meiner Steuererklärung beifügen,

    aber bringt das denn überhaupt was wenn ich eh keine Steuer auf meine Rente bezahle?

    • Offizieller Beitrag

    Weniger als Null Euro festzusetzende Einkommensteuer geht nun einmal nicht. Und dann bleiben ja nur die anzurechnenden einbehaltenen Lohnsteuerabzugsbeträge, ESt-Vorauszahlungen oder im Einzelfall auch Zinsabschlagsteuern als mögliche Erstattung.

  • Est-Vorauszahlung hatte ich eine kleine im erste Quartal. Deshalb auch die kleine Rückerstattung. Diese Vorauszahlung hatte ich dann zum letzten mal und Abgeltungssteuer auf Zinserträge habe ich auch keine mehr bezahlt.

    Ein paar Aktien hatte ich mit Gewinn verkauf aber diesen Gewinn konnte ich mit Verlusten verrechnen weil ich meinen Air Berlin Bestand endlich mal aus dem Depot geschmissen habe.