Eingabe von gekauften KFZ-Stellplätzen in tax

  • Ich habe eine Eigentumswohnung, welche als Büro vermietet ist. Hierzu habe ich nachträglich 3 Stellplätze käuflich erworben, um diese bei Bedarf an den Mieter des Büros ebenso zu vermieten. Wie und wo kann ich den Kaufpreis und die Notarkosten in tax eingeben? Als Erweiterung des Büros kann ich nur Gebäudeteile eingeben. Ich finde nichts, wo ich einfach nur das Grundstück angeben kann. Wer kann mir weiterhelfen? Danke.

    VG L. Weber

    • Offizieller Beitrag

    Hierzu habe ich nachträglich 3 Stellplätze käuflich erworben, um diese bei Bedarf an den Mieter des Büros ebenso zu vermieten.

    Die sind m.E. als eigenständiges Objekt zu behandeln.


    Ich finde nichts, wo ich einfach nur das Grundstück angeben kann.

    Wozu willst Du im Privatvermögen etwas zum Grundstück eingeben? Grundstücke sind nur bei Betriebsvermögen zu aktivieren. Ansonsten sind sie notwendige Bestandteile des Gebäudes.

  • Ich habe eine 2003 ETW gekauft und diese vermietet. Hier legte ich ein Objekt an, welches dann linear abgeschrieben wird. Soweit so gut, dass habe ich auch beim Kauf getan. Nun habe ich (Jahre später) drei Stellplätze - welche sich auf dem Grund befinden - hinzu gekauft. Diese sind in notariell der Wohnung zugeordnet. Als ich diesen Erwerb in der Erklärung angeben wollte, fand ich nur Bereiche zur Eingabe von Gebäudeteilen. Wie kann ich den Kaufpreis denn steuerlich geltend machen? Es ist keine Privat-Nutzung.

    • Offizieller Beitrag

    Diese sind in notariell der Wohnung zugeordnet.

    Diese drei Stellplätze sind laut Aufteilung Wohn-/Teileigentumsplan zwingend dieser Wohnung zugerechnet und dürfen auch nur und ausschließlich durch diesen Mieter bzw. seine Kunden genutzt werden?


    Eine Vermietung durch Dich an Dritte ist insoweit vertraglich ausgeschlossen?


    Was gehörte denn beim damaligen Kauf der Wohnung laut Notarvertrag an Stellplätzen und Garagen zu dieser Wohnung?