Verluste aus dem Ehrenamt

  • Hallo liebe Wissende,


    könnte mir einer sagen in welches Feld und wo genau ich Verluste aus der ehrenamtlichen Tätigkeit eintrage.
    Im Internet habe ich zumindest erfahren, dass diese Verluste in den Werbungskosten vermerkt werden sollen, nur wo genau?


    Vielen Dank für die Antwort.

    • Offizieller Beitrag

    Du musst, wie jeder andere Unternehmer auch, eine EÜR erstellen. Du solltest Dich allerdings darauf einstellen, dass das FA diesen Verlust allenfalls nach § 165 Abs.1 AO teilweise vorläufig anerkannt und sich eine Überprüfung der einkommensteuerlichen Liebhaberei vorbehält. Im Zweifel hast Du dann in spätestens zehn Jahren die Überschusserzielungsabsicht beweisen und mit u.U. mit der rückwirkenden (!) Aberkennung dieser vorläufig berücksichtigten Verluste, einschließlich Verzinsung, rechnen.

  • Ok...

    Das es wohl teils Schwierigkeiten von Seiten des Finanzamtes zur Anerkennung geben kann, habe ich schon gelesen. Dazu existieren aber wohl Urteile. Es wäre wünschenswert langfristig ein plus im Ehrenamt zu erwirtschaften - dies ist aber meist utopisch.

    Mir ist nur nicht klar in welches Feld ich bei der Steuersoftware den Verlust eintrage? Vielleicht unter sonstige Ausgaben? Oder Reisekosten für Auswärtstätigkeiten??


    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Das es wohl teils Schwierigkeiten von Seiten des Finanzamtes zur Anerkennung geben kann, habe ich schon gelesen. Dazu existieren aber wohl Urteile.

    Der BFH hat nur entschieden, dass es grundsätzlich möglich ist.


    Es wäre wünschenswert langfristig ein plus im Ehrenamt zu erwirtschaften - dies ist aber meist utopisch.

    Eine Überprüfung der einkommensteuerlichen Liebhaberei muss jeder Unternehmer erwarten, der häufig oder überwiegend Verluste aus einer Tätigkeit erwirtschaftet.


    Mir ist nur nicht klar in welches Feld ich bei der Steuersoftware den Verlust eintrage? Vielleicht unter sonstige Ausgaben? Oder Reisekosten für Auswärtstätigkeiten??

    Du musst eine Einnahmenüberschussrechung für Deine Einkünfte aus selbständiger (ggf. freiberuflicher) Tätigkeit i.S. § 18 EStG und diese EÜR sowie die ESt-Erklärung zwingend mit zertifiziertem ELSTER-Versand an das FA senden.

    • Offizieller Beitrag

    gerne :)


    Kannst ja mal für die anderen User hier an dieser Stelle posten, ob es wie zu erwarten beim FA abläuft.


    Und immer im Hinterkopf behalten:

    Wenn das nach Jahren irgendwann rückwirkend aufgerollt und entschieden werden sollte, dann werden nach derzeitiger Rechtslage ab Ablauf von 15 Monaten nach Ende des Veranlagungszeitraums Nachzahlungszinsen i.H.v. 0,5% je vollen Kalendermonat (6% im Kalenderjahr!) berechnet. Das kann schon ganz schön heftig sein.