Zusammenlegung - Ehepartner, kein Einkommen

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    als Grundeinstellung steht der Ehemann als Hauptverdiener - mein Mann ist jedoch arbeitssuchend, ich bin die mit der Steuerklasse I.


    Wo kann ich das vermerken, dass er arbeitssuchend ist?


    In der Erstattung rechts ist es grün, sobald ich aber auf „abgeben“ gehe kommen Nachzahlungen von über 800€. Was in unserem Fall nicht sein kann, da ich alle Kosten trage.


    Ich war krank seit dem letzen Jahr bis Feb. Ab Mär neuer Job, Mutterschutz von Juli bis Okt, dann auf Teilzeit. Mein Mann ist 2018 hergezogen und hat einen Deutschkurs besucht. Alle Kosten hab ich getragen (also kein ALGII, WhgGeld etc). Daher wunder ich mich bezüglich der Nachzahlung :/

    • Offizieller Beitrag

    als Grundeinstellung steht der Ehemann als Hauptverdiener - mein Mann ist jedoch arbeitssuchend, ich bin die mit der Steuerklasse I.

    Diese "Grundeinstellung" ist systembedingt und hat nicht mit Art und Umfang der Einkünfte zu tun.


    In der Erstattung rechts ist es grün, sobald ich aber auf „abgeben“ gehe kommen Nachzahlungen von über 800€. Was in unserem Fall nicht sein kann, da ich alle Kosten trage.


    Ich war krank seit dem letzen Jahr bis Feb. Ab Mär neuer Job, Mutterschutz von Juli bis Okt, dann auf Teilzeit.

    Progressionsvorbehalt? Einfach einmal die Steuerberechnung nebst Erläuterungen im Detail durchlesen. Ggf. auch die vom Programm empfohlene Veranlagungsart überprüfen.


    Alle Kosten hab ich getragen (also kein ALGII, WhgGeld etc). Daher wunder ich mich bezüglich der Nachzahlung

    Da es sich insoweit ja um Kosten der privaten Lebensführung handelt, dürfen diese Kosten ja auch nicht geltend gemacht werden und haben somit keinerlei Auswirkung auf die Steuerberechnung.

  • miwe4 - danke! Das mit dem Progressionsvorbehalt habe ich noch nie gehört - also würde da Kranken-, Mutterschafs- und Elterngeld reinfallen. Klasse. Also sind wir dann noch mit einer schönen Nachzahlung noch mehr am Existezminimum.. Da arbeitet man jahrelang, wird einmal krank..


    Danke für die schnelle Antwort.

    • Offizieller Beitrag

    miwe4 - danke! Das mit dem Progressionsvorbehalt habe ich noch nie gehört - also würde da Kranken-, Mutterschafs- und Elterngeld reinfallen. Klasse. Also sind wir dann noch mit einer schönen Nachzahlung noch mehr am Existezminimum.. Da arbeitet man jahrelang, wird einmal krank..

    Das geht bei der Einkommensteuer nach dem Prinzip der steuerlichen Leistungsfähigkeit. In der summe zahlt Ihr ja immer noch weniger Einkommensteuer als jemand, der dasselbe Netto mit normalen Einkünften erwirtschaftet. Die Bezüge selber bleiben ja einkommensteuerfrei und erhöhen "nur" den auf die einkommensteuerpflichtigen Einkünfte (zu versteuerndes Einkommen) anzuwendenden Steuersatz.