Gekündigte fondgebundene Versicherung aus dem Ausland

  • Hallo Forum,



    ich hatte letztes Jahr eine fondgebundene Versicherung aus dem Ausland gekündigt



    Über Sinn und Unsinn dieser Versicherung möchte ich nicht diskutieren.


    Ich hoffe Ihr habt Verständnis dafür, dass ich die Beträge und die Versicherung "geschwärzt" habe. Das Unternehmen kommt aus Liechtenstein.


    Wo trage ich welchen Betrag ein?


    Folgende Info habe ich aus der Kündigung.



    Der Rückkaufswert Ihrer gekündigten Versicherung beläuft sich auf BETRAG A, welchen wir Ihnen zum 28.09.2019 überweisen werden.


    Eventuelle Kapitalerträge müssen von Ihnen selbst berücksichtig und bei der Einkommenssteuererklärung entsprechend angegeben werden. Unternehmen A kann als ausländisches Versicherungsunternehmen kein Steuerabzug vornehmen. In Ihrem oben genannten Auszahlbetrag sind Kapitalerträge im Sinne des §43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 in Verbindung mit §20 Abs.1 Nr 6 EstG in Höhe von –BETRAG B (negativer Betrag) enthalten. Wir empfehlen Ihnen, mit einem steuerlichen Berater abzuklären, ob die von Ihnen auf der Basis einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung erbachten Leistungen und Zahlungen für die Beratung und den Abschluss des Versicherungsvertrages in Höhe von insgesamt BETRAG C gegebenenfalls steuerrechtlich bzw. ertragsmindernd berücksichtig werden können.




    Sollten weitere Infos nötig sein, gerne melden. Ich bin über jede Hilfe dankbar.




    Gruß


    Andreas

  • Zand:


    Du hast Deine Frage schon selbst beantwortet.


    ...Wir empfehlen Ihnen, mit einem steuerlichen Berater abzuklären, ...

    Dies hier ist ein Userforum.

    Steuerliche Beratung darf hier nicht stattfinden.


    Zur Beurteilung, ob Deine bescheinigten Erträge irgendwo zum Ansatz zu bringen sind, solltest Du Dich an einen Vertreter der steuerlichen Berufe wenden.


    mfg web-gb

  • Hallo web-GB,


    ich will nicht patzig wirken. Aber hätte ich den letzten Satz vernachlässigt, wäre es legitim nachzufragen?


    Wenn ich mir die anderen Fragen hier im Forum so durchlese, sehe ich kaum einen Unterschied zu meiner Frage, bis auf dass ich meine Frage deutlich ausführlicher gestellt habe. Leider hilft mir die Buhl Software hier nicht ausreichend weiter.


    Wenn ich den Steuerberater aufsuchen muss, um solche Probleme zu klären, geht mir der Sinn dieser Software verloren. Sollte es hierzu nicht ein Forum geben, um bei Sonderfälle zu unterstützen? Gibt es von Seiten Buhl eine andere Möglichkeit Hilfe zu bekommen?



    Gruß

    Andreas

    • Offizieller Beitrag

    In der Tat ist das hier ein Forum "User helfen Usern" und eine Steuerberatung darf aufgrund des Steuerberatungsgesetzes weder von uns Usern noch von Buhl selber geleistet werden.


    Aber man muss sich doch nur durch die Anlagen klicken, was man am besten Zeile für Zeile macht. Dann muss man eben auf die kleinen erläuternden Fragezeichen achten oder auch auf die Auswahlmenüs. Und da Du die rechtliche Grundlage kennst und diese sogar im Auswahlreiter genannt wird, ist das doch mit etwas Geduld zu lösen.


    Erträge ausländische Lebensversicherung §20 Abs.1 Nr 6 EStG tax.png


    Ich musste übrigens genau so vorgehen wie beschrieben, da auch ich suchen musste. Wir sind eben nur normale User und können Lösungsversuche nur nach bestem Wissen anbieten. Ansonsten ist der Grundsatz eigentlich Hilfe zur Selbsthilfe.

  • Hallo miwe4,


    danke für deine Hilfe. Ich hatte mich auch schon zu diesem Eintrag vorgearbeitet. War mir nur nicht sicher, ob ich dort richtig bin.



    Schön wäre es, wenn ich PDF-Dateien anhängen könnte. Geht dies irgendwie?

    Quasi als Nachweis von Rechnungen?


    Gruß

    Andreas