ESt: Verpflegung als teilselbständiger Pendler

  • Hallo,


    ich arbeite 1x pro Woche als Angestellter und je. 1x pro Woche freiberuflich als Dozent an zwei Hochschulen. Bei jeder der drei Tätigkeiten bin ich länger als 8h pro Tag unterwegs (3-5h Fahrzeit und 7-9h Arbeitszeit).


    Kann ich die Verpflegungspauschale für meine ESt anwenden?

    Wenn ja: Für welche der Tätigkeiten?

    Und wo kann ich sie bei Tax 2020 eintragen? Der tax-Lotse hat mir dazu keine Fragen gestellt. Soll ich "Arbeitstage * Pauschalbetrag" von Hand unter Werbungskosten eintragen?


    Danke und beste Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    ich arbeite 1x pro Woche als Angestellter und je. 1x pro Woche freiberuflich als Dozent an zwei Hochschulen. Bei jeder der drei Tätigkeiten bin ich länger als 8h pro Tag unterwegs (3-5h Fahrzeit und 7-9h Arbeitszeit).

    Und wo kann ich sie bei Tax 2020 eintragen? Der tax-Lotse hat mir dazu keine Fragen gestellt. Soll ich "Arbeitstage * Pauschalbetrag" von Hand unter Werbungskosten eintragen?

    Du solltest die Thematik Fahrten Wohnung 1. Tätigkeitsstätte und Reisekosten/Auswärtstätigkeiten sowie die Einkunftsarten nichtselbständige Einkünfte und selbständige Einkünfte vorab noch einmal gedanklich sortieren. Da läuft bei Dir scheinbar einiges durcheinander.


    Wenn Du im Programm bei den jeweiligen Masken und Einkunftsarten Zeile für Zeile vorgehst, sollte sich das schnell einordnen lassen.

  • Ich versuch's, kann die Sachen aber mit meinem Anfänger-Steuer-Knowhow noch nicht so gut in die Fachkategorien einsortieren. Dafür suche ich Hilfe.


    Vielleicht sind diese Fragen zielführend:


    Kann es bei Teilselbständigkeit eine erste Betriebsstätte für die selbstständige Tätigkeit geben, wenn es schon eine erste Betriebsstätte für die angestellte Tätigkeit gibt? Oder sind Erstere dann Geschäftsreisen?


    Können/sollten die Reise- und Verpflegungskosten der freiberuflichen Tätigkeiten bei "Arbeitnehmer/Werbungskosten/Reisekosten" oder bei "Gewinneinkünfte/Nebenberufliche Tätigkeit - Übungsleiter/Ausgaben" eingetragen werden?

    Die freiberuflichen Tätigkeiten haben nichts mit meinem Arbeitsvertrag bei der angestellten, hauptberuflichen Tätigkeit zu tun. Deshalb hätte ich sie in der Letzteren Kategorie einsortiert, wo es aber keine so detaillierten Masken gibt.


    Danke für die Hilfe!

  • Derjayger :


    Du solltest tatsächlich den Rat von miwe4 beherzigen.


    Nichtselbständig:

    Werbungskosten, Entfernungspauschale für den Weg zur 1. Betriebsstätte.

    Die 8 Stunden gelten bezüglich Abwesenheit von der Wohnung UND der 1. Betriebsstätte.
    Das ist bei einer typischen Arbeitszeit von 8 Stunden eher selten der Fall.


    Selbständig:

    Keine Werbungskosten, also auch keine Entfernungspauschale.


    mfg web-gb