Bei Beerdigungsgesellschaft hinterlegte Bestattungskosten bei wem nach Tod eintragen

  • Meine fast 100-jährige Mutter lebte im Pflegeheim u. ich hatte als ihr Sohn/Gen.Bev. die Beerdigung(-kosten) per Vertrag vor Jahren geregelt und bei einer Bestattungstreuhandges. hinterlegt. Diesen Vertrag konnte ich - zu ihren Lebzeiten -bei tax nirgendwo anders geltend machen als bei Kapitalanlagen. Nun verstarb sie 2019 und ich frage mich, wie und wo ich dieses Geld angebe, Ihre Beerdigungskosten waren damit bezahlt, von ihr. Nun frage ich mich da die Abbuchung nach der Beerdigung erging, ob ich das Geld meinem Erbe zurechnen muß - und dann bei meiner Steuererklärung die ´Beerdigungskosten abziehe oder nur die Differenz zwischen Beerdigungskosten und hinterlegten Betrag? Schließlich hat ja der verstorbene Steuerbürger seine Kosten selber getragen, aber mir erschließt sich kein Feld wo ich das nun eintragen soll.:lol:

    Weiß bitte jemand fachkundigen Rat wie und/ oder wo ich die Summe eingebe? Als Kapitalanlage ist es ja aufgelöst - nur, wenn auch makaber, ein Toter zahlt ja keine Rechnungen mehr. Also... mir schwant schreckliches.

    Ich danke vorab für hilfreiche Unterstützung

    mfg. oparainer

  • oparainer:


    Bestattungskosten sind nur ansetzbar mit dem Betrag, der den Nachlass übersteigt.

    Näheres dazu findest Du im Programm unter "außergewöhnliche Belastungen - andere außer... - Bestattungen".

    Die kontextsensitive Hilf gibt Dir gute Informationen dazu.

    Oder klick mal auf das Fragezeichen vor "Bestattungen".


    mfg web-gb

    • Offizieller Beitrag

    Beerdigung(-kosten) per Vertrag vor Jahren geregelt und bei einer Bestattungstreuhandges. hinterlegt. Diesen Vertrag konnte ich - zu ihren Lebzeiten -bei tax nirgendwo anders geltend machen als bei Kapitalanlagen.

    M.E. nichts anderes als ein "Sparbuch", da ja auch keine Gebühren für den Bestattungsvorsorgevertrag anfallen. Von daher sind das m.E. Nachlassverbindlchkeiten, die aus dem Nachlass zu bestreiten sind. Somit könntest Du die abziehbaren Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen, sofern diese den Wert des Nachlasses übersteigen.