Umzug in Mai 2020 in anderes Bundesland welche Angaben muss ich machen?

  • Hallo, wir ziehen jetzt Ende Mai 2020 von Hamburg nach Niedersachsen. Da wir verheiratet (ein Kind) sind, werde ich die Steuererklärung 2019 erst im Juni/Juli 2020 abgeben.


    Ich bin mir aber unsicher welche Angaben ich machen muss bei der Steuererklärung 2019 für folgendes:


    Finanzamt und Steuernummer


    Müssen wir hier bei Bundesland des Finanzamt von Hamburg noch angeben (da wir ja in 2019 noch in Hamburg gelebt haben) oder schon das neue in Niedersachsen weil wir ab Mai 2020 ja in Niedersachsen wohnen?


    Wenn ich statt Hamburg dann Niedersachsen auswähle, dann kann man auch noch auswählen ob schon eine gültige Steuernummer für das Finanzamt vorhanden ist. Würden wir dann mit "Nein" auswählen. Dann kommt der Hinweis: "Mit der Abgabe der Steuererklärung wird eine neue Steuernummer beim zuständigen Finanzamt beantragt.Die neue Steuernummer wird Ihnen dann mit Ihrem Steuerbescheid mitgeteilt." Dann kann man noch die Angaben von den Finanzamt machen das für einen vorher zuständig war. Das würden wir dann mit den Daten von Hamburg ausfüllen.


    Kind - Persönliche Angaben


    Müssen wir hier bei "Zuständige Familienkasse" die von Hamburg noch angeben (da wir ja in 2019 noch in Hamburg gelebt haben) oder schon die neue in Niedersachsen weil wir ab Mai 2020 ja in Niedersachsen wohnen?


    Vielleicht kann uns hier jemand eine konkrete Aussage geben, weil wir uns hier nicht sicher sind was wir eintragen müssten. Gruß Yvonne

  • yr82 :


    Du erstellst die Steuerereklärung für 2019.


    Du musst im Rahmen Deiner Steuererklärung beim jetzt zuständigen Finanzamt eine neue Steuernummer beantragen.

    Das geschieht in der Maske "Persönliches - Finanzamt und Steuernummer".

    Dort wirst Du ganz gut durchgeführt, wenn Du die Punkte abarbeitest.

    Die alte Steuernummer kannst Du dabei gar nicht mehr angeben, weil Du ja das zuständige FA wechselst.


    Bezüglich des Kindergeldes trägst Du zunächst die in 2019 zuständige Kindergeldkasse ein.

    Nach Umzug bekommst Du ja von der jetzt zuständigen Kindergeldkasse die entsprechende Nummer mitgeteilt.

    Falls das schon vor der Abgabe der Steuererklärung für 2019 geschehen ist, trägst Du die neue ein.


    mfg web-gb

  • Du gibst die Einkommensteuererklärung bei dem FA ab, in dem Du im Zeitpunkt der Abgabe Deinen Wohnsitz hast (Wohnsitzfinanzamt).


    Sinnvoller Weise informiert man sein (bisheriges) FA nach dem Umzug kurz formlos über die neue Anschrift.

    Vielen Dank für die Rückmeldung :)

  • Dankeschön für die ausführliche Rückmeldung :)