Arbeitsmittel

  • Ich habe eine Frage zu der Eingabe von Arbeitsmitteln wie Laptop, Telefon/Internet usw. (gemischte Nutzung). Man kann es unter dem Reiter "Arbeitnehmer - Werbungskosten" angeben oder aber am Ende bei "Verwaltung". Wo genau liegt der Unterschied? Was ist richtig bzw. besser?

  • Caballero87 :


    Wenn Du das Arbeitsmittel las Arbeitnehmer (nur der hat Werbungskosten) allein genutzt hast kannst Du es wahlweise bei Werbungskosten oder Verwaltung eintragen, auch wenn eine anteilige berufliche Nutzung erfolgte.


    Hat Dein/e Partner/in/um das Arbeitsmittel ebenfalls zu teils beruflichen Zwecken mitgenutzt, bietet sich die Erfassung unter Verwaltung an, da es hier beiden Arbeitnehmern zugeordnet werden kann. Gleiches gilt, wenn das Arbeitsmittel für andere Einkunftsarten (freiberuflich, selbständig ...) genutzt wird.


    Unterm Strich: bei Verwaltung liegst Du keinesfalls falsch. Am Ergebnis ändert sich nichts.


    mfg web-gb