Hallo,
meine Tochter, 22 Jahre hat im Oktober 2019 ein Erststudium begonnen, nachdem sie 2 Jahre als Volontärin gearbeitet hat. Da in diesen zwei Jahren kein Kindergeld gewährt worden war, teilte mir mein Arbeitgeber im Oktober mit, dass ein erneutes Eintragen des Kinderfreibetrages auf meiner "Lohnsteuerkarte" nicht mehr möglich wäre, obwohl wir seit Oktober 2019 wieder Kindergeld erhalten.
Auf der tax-Steuererklärung taucht der Kinderfreibetrag für meine Tochter jetzt aber wieder auf, ohne dass ich das beeinflussen kann.
Ist das ein Programmfehler oder irrt mein Arbeitgeber? Was für steuerliche Vor- oder Nachteile ergeben sich für mich mit oder ohne Kinderfreibetrag?
Viele Grüße
HBat