Rücklagen: Zuführung und Entnahme

  • Wo kann man im Bereich "Immobilien" die

    - Zuführung zur Instandhaltungsrücklage

    - Entnahme aus der Rücklage

    eintragen?


    Kann man dann auch zu dem gleichen Objekt die verschiedenen Beträge zur Rücklage getrennt angeben?

    - Wohnung

    - Garage

    (Das wären zusammen vier Einträge)

  • Die Zuführung zur Rücklage ist steuerlich egal und stellt keine Ausgabe dar. Das ist ungefähr so, als wenn du für spätere Ausgaben erst einmal regelmäßig Geld aufs Sparbuch packst.

    Wenn es sich bei der Entnahme aus der Rücklage um Instandhaltungskosten/Reparaturen handelt, dann kann die Ausgabe bei den Erhaltungsaufwendungen eingetragen werden.

  • Verstanden. Die Zuführung zur Rücklage taucht nicht in den Steuerformularen auf.

    Dann trage ich lediglich die Entnahmen aus der Rücklage ein in die Kategorie:

    - Werbungskosten/Erhaltungsaufwendungen

    Danke