Gezahlte Umsatzsteuer wie und wo eingeben?

  • Wie kann/muss ich im Steuerjahr bezahlte Umsatzsteuer richtig eingeben? Ich sehe in TAX 2020 folgendes:

    Eingabemöglichkeit bei Gewinn-Einkünfte --> Freiberufliche und selbständige Arbeit (in 2019), Umsatzsteuer für 2019, außerdem Gewerbebetriebe (in 2019), Umsatzsteuer für 2019. Diese Umsatzsteuern zahle ich beide zusammen in 2020 ans Finanzamt mit meiner Umsatzsteuererklärung. Entsprechend habe ich die Umsatzsteuern für 2018 in 2019 bezahlt.

    Unter "Gewerbebetriebe" kommt unter "Betriebsausgaben" die Rubrik "Umsatzsteuer - ans Finanzamt gezahlt". Eine solche Rubrik ist aber bei "Freiberufliche und selbständige Arbeit" nicht vorhanden.

    Was soll ich dort (bei "Umsatzsteuer - ans Finanzamt gezahlt" unter "Gewerbebetriebe") eintragen?

    - Gesamte in 2019 (also für 2018) gezahlte Umsatzsteuer (aus freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbebetrieb) oder

    - In 2019 (also für 2018) gezahlte Umsatzsteuer (nur aus Gewerbebetrieb) oder

    - Diese Daten, die ich in 2020 für 2019 bezahlt habe?

  • Danke, miwe4, für die Antwort.

    Es bleibt dann noch für mich folgende Frage:

    So weit ich es sehe, muss ich ja meine Einnahmen aus Gewerbebetrieben und meine Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit bei unterschiedlichen Unterkapiteln von TAX eintragen. Jedoch gibt es die Abfrage nach "Umsatzsteuer - ans Finanzamt gezahlt" nur im Unterkapitel "Gewerbebetriebe".

    Was soll ich dort (bei "Umsatzsteuer - ans Finanzamt gezahlt" unter "Gewerbebetriebe") eintragen?

    - Gesamte in 2019 (also für 2018) gezahlte Umsatzsteuer (aus freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbebetrieb) oder

    - Nur die In 2019 (also für 2018) gezahlte Umsatzsteuer nur aus Gewerbebetrieb?

    • Offizieller Beitrag

    So weit ich es sehe, muss ich ja meine Einnahmen aus Gewerbebetrieben und meine Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit bei unterschiedlichen Unterkapiteln von TAX eintragen.

    Ja, da es sich um unterschiedliche Einkunftsarten handelt.


    Unterkapiteln von TAX eintragen. Jedoch gibt es die Abfrage nach "Umsatzsteuer - ans Finanzamt gezahlt" nur im Unterkapitel "Gewerbebetriebe".

    Nein, das unterscheidet sich insoweit grundsätzlich überhaupt nicht.


    Im Rahmen der EÜR sind für beide Betriebe die Einnahmen und Ausgaben komplett getrennt voneinander zu erfassen. Da die Unternehmereigenschaft das Unternehmen bzw. den Unternehmer erfasst, ist für die Betriebe eine gemeinsame Umsatzsteuer-Voranmeldung/Umsatzsteuer-Jahreserklärung abzugeben. Deren Ergebnis (Abschlusszahlung/Erstattung) ist selbstverständlich wieder den Betrieben gesondert zuzurechnen und entsprechend aufzuteilen.