Steuererklärung mir mich und mein Kind

  • Hallo zusammen,


    ich nutze die Corona-Zeit um mich endlich mal um das Thema "Steuern" zu kümmern.


    Meine Partnerin und ich werden gemeinsam veranlagt; mein 19-jähriger Sohn (z.Zt. in Berufsausbildung) wird ebenfalls berücksichtigt (gerade in Bezug auf Freibetrag / Kindergeld).


    Nachdem mein Sohn in Berufsausbildung ist durch den Arbeitgeber VL-Leistungen erhält, wollen wir für ihn die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen.


    So wie ich mich bisher eingelesen habe, muss mein Sohn eine eigene Steuererklärung (bzw. Kurzerklärung) abgeben und hierbei die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen.


    Ist es für meine Steuererklärung bzw. die Berücksichtigung der Freibeträge bei mir (und meine Partnerin) schädlich, wenn mein Sohn eine eigene Erklärung abgibt? :wacko:

    • Offizieller Beitrag

    Nachdem mein Sohn in Berufsausbildung ist durch den Arbeitgeber VL-Leistungen erhält, wollen wir für ihn die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen.


    So wie ich mich bisher eingelesen habe, muss mein Sohn eine eigene Steuererklärung (bzw. Kurzerklärung) abgeben und hierbei die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen.

    So ist es. Ab Veranlagungszeitraum 2019 mittels eines einzigen Kreuzchens in Zeile 37 des Mantelbogens der Einkommensteuererklärung:

    Arbeitnehmer-Sparzulage ab 2019 Zeile 37 ESt1A Mantelbogen .JPG