Angaben zum Sparer-Pauschbetrag in <Kapitalerträge> und <Berechnung> unterschiedlich

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier im Forum und poste meinen erster Beitrag. Somit sind mir Anfängerfehler hoffentlich verziehen :) ...


    Ich habe eine Frage zum Sparer-Pauschbetrag:

    Auch nach längerem Suchen und Überlegen kann ich nicht verstehen, warum die Angaben zum Sparer-Pauschbetrag unter <Kapitalerträge>, <Einkünfte aus Kapitalvermögen>, <Steuerbescheinigung>, <Ergebnis> und unter <Steuerberechnung>, <Steuerberechnung Seite 2> nicht identisch sind:

    • <Kapitalerträge>, <Einkünfte aus Kapitalvermögen>, <Steuerbescheinigung>, <Ergebnis>: In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag (Zeile 12 oder 13 Anlage KAP): 1.599 €
    • <Steuerberechnung>, <Steuerberechnung Seite 2>, unter K06 "Berechnung der Einkünfte, die nach §32d ...:
      ab noch nicht ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag: Ehemann 836 €, Ehefrau 766

    Wie kann es sein, dass einerseits der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag mit 1.599 € (von max. 1.602 € bei Verheirateten) angegeben wird und andererseits von nicht ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrag i.H.v. 836 € und 766 € die Rede ist? Die Werte müssten doch in beiden Programmteilen identisch sein.


    Kann mir das bitte jemand erklären?


    Danke und viele Grüße

    Hallertauer

  • Hallo zusammen,


    die gewünschten Screens sind nun im Anhang.

    Was ist mein Problem?

    Ich verstehe nicht, warum im Programm im Kapitel <Kapitalerträge> ein In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag i.H. von 1.599 € bestätigt wird, in der Steuerberechnung wird allerdings ein noch nicht ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag: Ehemann 836 €, Ehefrau 766 € ausgewiesen !!! Bei einem Sparer-Pauschbetrag i.H. von max. 1.602 € bei Eheleuten müsste hier doch stehen, dass wir in Summe 1.602 € - 1.599 € = 3 € noch nicht ausgeschöpft haben!


    Das passt doch nicht zusammen? Oder habe ich da einen Denkfehler?


    Danke und viele Grüße

    Hallertauer


    Kapitalerträge.jpg Steuerberechnung.jpg

    • Offizieller Beitrag

    Es unterliegen nicht alle Kapitalerträge dem Kapitalertragsteuerabzug (Zinsabschlagsteuer). Von daher eben die Aufteilung bzw. Zuordnung für die Berechnung nach § 32d EStG. kannst Du aber alles in der Anlage zur Steuerberechnung sehen, wenn Du auf den Reiter "Steuern nach § 32d EStG (Abgeltungssteuer)" klickst.


    Kapitalerträge Kapitalertragsteuer 32d Sparerfreibetrag Zuordnung .png

  • Hallo miwe4,


    danke für den Hinweis auf den Reiter "Steuern nach § 32d EStG (Abgeltungssteuer)", den habe ich bisher nicht beachtet!


    Dort ist nachzulesen, dass ich 836 € Sparer-Pauschbetrag in Anspruch genommen habe und meine Frau 766 €, also in Summe den gesetzlichen Höchstwert i.H.v. 1.602 €, was ja optimal wäre! Dies ist jedoch ein weiterer Widerspruch zu den Angaben, die ich in meinem ersten Posting gemacht habe (1.599 € in Anspruch genommen und 836 € bzw. 766 € noch nicht ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag) :/;(:/


    Tut mir leid, aber ich verstehe es noch immer nicht. Aber gut, ich werde die ESt-Erklärung nun einfach abgeben und abwarten, was rauskommt ...


    Trotzdem vielen Dank für deine Unterstützung.


    Viele Grüße

    Hallertauer

  • Das passt doch nicht zusammen? Oder habe ich da einen Denkfehler?

    Ja, Du hast einen Denkfehler. Auf Deinem 2. Bild steht oben, dass es sich um die Steuerberechnung handelt.

    Würden hier nur nur € 1.599 berücksichtigt, würdest Du auf € 3 Steuern bezahlen, obwohl Dir dafür noch ein Freibetrag zusteht. Oder stehen in der Zeile obendran auch nur € 1.599 an Kap-erträgen? Wohl kaum.

    In der Steuerberechnung wird immer der max. ansetzbare Pauschbetrag berücksichtigt. Und da, wie schon festgestellt, nicht alle Kap-Einnahmen mit ZaSt belegt wurden, ...

  • Okay, das wusste ich nicht!


    Das heißt, in der Steuererklärung bzw. in der Steuerberechnung wird immer der max. ansetzbare Pauschbetrag berücksichtigt (bei uns Verheirateten 1.602 €) , auch wenn ich per Freistellungsauftrag nur einen Teil des max. ansetzbaren Pauschbetrags habe freistellen lassen (bei mir sind das konkret 1.599 €)?

    • Offizieller Beitrag

    Das heißt, in der Steuererklärung bzw. in der Steuerberechnung wird immer der max. ansetzbare Pauschbetrag berücksichtigt (bei uns Verheirateten 1.602 €) , auch wenn ich per Freistellungsauftrag nur einen Teil des max. ansetzbaren Pauschbetrags habe freistellen lassen (bei mir sind das konkret 1.599 €)?

    Du brauchst theoretisch auch gar keinen Freistellungsauftrag erteilen, wenn Du das Geld nicht direkt vollständig benötigst und sowieso eine Einkommensteuererklärung abgibst. In der Einkommensteuerveranlagung bekommt selbstverständlich jeder Steuerbürger die ihm nach dem Gesetz zustehenden steuerlichen Freibeträge automatisch berücksichtigt. Was man halt machen muss, weil es ja eine Abgeltungssteuer ist, man muss mit einem Kreuzchen in der Erklärung die Günstigerprüfung beantragen. Darauf sollte Dich dann ggf. aber auch Dein Steuerprogramm aufmerksam machen, falls Du es vergessen hast.