Moin!
Folgender Fall:
Selbstbewohntes Haus
1. Etage eine 2 ZKB Wohnung ( Ferienwohnung )
Im Jahr 2019 komplett renoviert. Also tapeziert, neue Möbel etc.
Fertig zur Vermietung: 13. März 2020
Nun haben wir ja auch Material gebraucht. Alles zusammen ca. 1700 EUR.
Kann ich denn Tapeten und Lacke und so weiter überhaupt angeben und vor allem dann auch unter Erhaltungsaufwendungen?
Habe die Suche im Forum schon genutzt, nur leider nichts gefunden.
Vielleicht hilft noch der Hinweis, dass es kein Gewerbe ist und wir nur die eine Wohnung haben.
Ich hoffe wirklich mir kann da wer weiterhelfen.
Lieben Dank für die Mühe!
lG
Shafirion