pauschal versteuerter Minijob

  • Hallo,


    darf das FA die Einkünfte aus einem pauschal versteuerten 450€-Minijob bei einer gemeinsamen Veranlagung einfach in den Steuerbescheid aufnehmen ("Absender" unbekannt (!?) ) und damit nochmals versteuern? Der Ehemann hat ein normal zu versteuerndes Einkommen und die Ehefrau nur diesen einzigen Minijob.

    Mir ist schon klar, dass der Staat den Minijob in diesem Fall gern mit einem höheren Steuersatz als den pauschalen 2% versteuern möchte, doch eigentlich ist mit der Pauschalisierung die Steuer für die Minijobs in ihrer Gesamtheit, die ja auch viele individuelle Fälle beinhaltet, bei denen sich eigentlich ein Steuersatz von 0% ergibt, abgegolten.
    Merkwürdig ist auch, dass es für einen pauschal versteuerten Minijob im Programm und auch in den Vordrucken keine Möglichkeit zur Eingabe gibt.


    Wer kann helfen? Schon im Voraus vielen Dank für Eure Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen


    lupus

    • Offizieller Beitrag

    darf das FA die Einkünfte aus einem pauschal versteuerten 450€-Minijob bei einer gemeinsamen Veranlagung einfach in den Steuerbescheid aufnehmen ("Absender" unbekannt (!?) ) und damit nochmals versteuern? Der Ehemann hat ein normal zu versteuerndes Einkommen und die Ehefrau nur diesen einzigen Minijob.

    Wenn es denn ein echter Minijob ist, denn nicht jeder Job bis 450€ wird von einem AG so behandelt. Hier scheint es ja so zu sein, dass dem FA offensichtlich eine auf elektronischem Weg übermittelte Lohnsteuerbescheinigung vorliegt. Hast Du für Euch mal den Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) eingerichtet und Eure Daten abgerufen? Oder was hat Euch der AG über den Arbeitslohn ausgehändigt bzw. was ist vertraglich vereinbart?

  • Die Buchhaltung hat bestätigt, dass der Lohn pauschal vom AG versteuert wurde bzw. wird. Eine Lohnsteuerbescheinigung liegt nicht vor. Es gibt nur eine monatliche Gehaltsabrechnung, die aber meines Wissens nach nur den monatlichen Lohn, der immer unterschiedlich ist, und die entsprechende Aufrechnung bis zu dem betreffenden Monat enthält. Ich kann aber leider erst morgen nachschauen und melde mich dann nochmal. Ein Belegabruf wurde nicht eingerichtet, da es nicht uns persönlich betrifft.

    Schon mal vielen Dank. Bis dann.

    • Offizieller Beitrag

    darf das FA die Einkünfte aus einem pauschal versteuerten 450€-Minijob bei einer gemeinsamen Veranlagung einfach in den Steuerbescheid aufnehmen ("Absender" unbekannt (!?) ) und damit nochmals versteuern?

    Die Buchhaltung hat bestätigt, dass der Lohn pauschal vom AG versteuert wurde bzw. wird. Eine Lohnsteuerbescheinigung liegt nicht vor.

    Und wie soll das FA dann an die Daten kommen? Da kann etwas nicht stimmen. Entweder hat der AG das so gemeldet oder Ihr müsste etwas in die Erklärung aufgenommen haben.


    Es gibt nur eine monatliche Gehaltsabrechnung, die aber meines Wissens nach nur den monatlichen Lohn, der immer unterschiedlich ist, und die entsprechende Aufrechnung bis zu dem betreffenden Monat enthält. Ich kann aber leider erst morgen nachschauen und melde mich dann nochmal.

    Und entspricht die Summe der monatlichen Bruttobeträge dem Bruttoarbeitslohn laut Einkommensteuerbescheid?


    Ein Belegabruf wurde nicht eingerichtet, da es nicht uns persönlich betrifft.

    Da würde ich dringendst zu raten. Denn wie Du siehst, kann es einen eben doch unerwartet "betreffen". Wobei ich immer auch wissen möchte, was über mich an Daten übermittelt worden ist. Positiver Nebeneffekt: Insoweit keine (eigenen) Tippfehler mehr in der Erklärung.


    Und natürlich fristwahrend beim FA Einspruch einlegen, zwecks Klärung des Sachverhaltes!

  • Hallo, hier bin ich wieder.

    Minijob vom AG pauschal mit 2% versteuert. Auf der monatlichen Gehaltsabrechnung keine Abzüge (von Rentenvesicherungsbeitrag befreit; Krankenversicherung privat über Ehemann). Keine Lohnsteuerbescheinigung. Die Meldung des Gehalts an das FA erfolgte wahrscheinlich von der Minijobzentrale, der ja alle Angaben zu den Minijobern gemeldet werden.

    Die Frage ist nun: dürfen die pauschal versteuerten Einkünfte aus dem Minijob (egal ob im konkretem Fall Zweifel bestehen) bei der Zusammenveranlagung zu den Einkünften hinzugerechnet und versteuert werden oder ist deren Versteuerung mit der pauschalisierten Steuer lt. §40 bis 40b EStG gemäß §41b, Absatz 6 EStG oder aus einem anderen Grund nicht bereits abgegolten und damit ungesetzlich?

    Falls mir niemand exakt sagen kann, aus dem und dem Grund ist das rechtmäßig, wird gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt und bin ich schon gespannt, was der betreffende Bearbeiter vom FA schreibt.

    Vielen Dank für Euer Engagement

    lupus passus

    • Offizieller Beitrag

    Falls mir niemand exakt sagen kann, aus dem und dem Grund ist das rechtmäßig, wird gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt und bin ich schon gespannt, was der betreffende Bearbeiter vom FA schreibt.

    Ich hätte am Montag schon mal schnell zum Telefon gegriffen und kurz beim FA nachgefragt, weshalb der Ansatz erfolgt ist. So ganz vermag ich der Aussage des AG nicht zu folgen.

  • Euch vielen Dank. Kann leider nicht direkt tätig werden, da dieses Problem bei einem Bekannten aufgetreten war. Habe den Vorgang vorerst abgeschlossen und werde Euch die Antwort des FA auf den Widerspruch mitteilen.

    Bis dann.

    • Offizieller Beitrag

    Euch vielen Dank. Kann leider nicht direkt tätig werden, da dieses Problem bei einem Bekannten aufgetreten war.

    Und für den darfst Du in Steuerangelegenheiten tätig werden? ?(


    Habe den Vorgang vorerst abgeschlossen und werde Euch die Antwort des FA auf den Widerspruch mitteilen.

    Das wäre nett. :thumbup: