Hallo,
darf das FA die Einkünfte aus einem pauschal versteuerten 450€-Minijob bei einer gemeinsamen Veranlagung einfach in den Steuerbescheid aufnehmen ("Absender" unbekannt (!?) ) und damit nochmals versteuern? Der Ehemann hat ein normal zu versteuerndes Einkommen und die Ehefrau nur diesen einzigen Minijob.
Mir ist schon klar, dass der Staat den Minijob in diesem Fall gern mit einem höheren Steuersatz als den pauschalen 2% versteuern möchte, doch eigentlich ist mit der Pauschalisierung die Steuer für die Minijobs in ihrer Gesamtheit, die ja auch viele individuelle Fälle beinhaltet, bei denen sich eigentlich ein Steuersatz von 0% ergibt, abgegolten.
Merkwürdig ist auch, dass es für einen pauschal versteuerten Minijob im Programm und auch in den Vordrucken keine Möglichkeit zur Eingabe gibt.
Wer kann helfen? Schon im Voraus vielen Dank für Eure Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen
lupus