Verlustvortrag aus Studium - wo, wie, wann?

  • Hallo!


    ich habe 2019 zum Arbeiten angefangen und mache gerade meine erste Steuererklärung mit tax2020. Die Software hat mich durch die meisten Sachen gut durchgeführt, nur bei den für mich eigentlich wirklich wichtigen Angaben zum Verlustvortrag fühlte ich mich ziemlich allein gelassen.


    Ich habe gelesen, dass ich im Rahmen des Verlustvortrags bis 7 Jahre in die Vergangenheit (also ab 2013) Ausgaben angeben kann - darunter Studiengebühren (bei mir mehrere tausend Euro), Ausgaben für Laptop, Handy, Bücher und Arbeitsmaterialien. Das stimmt so, ja? Wie und wo gebe ich das bei tax2020 an?


    Und eine taktische Frage: Muss ich gleich ALLE Angaben der Vorjahre berücksichtigen, oder kann ich frei wählen? Macht es etwa Sinn, für 2019 nur die Ausgaben von 2013 zu berücksichtigen, und dann 2020 - wenn ich ein höheres Bruttogehalt habe - erst die Ausgaben in 2014 und so weiter zu verrechnen?


    Noch eine Frage: kann man auch Kosten für Arbeitszimmer verrechnen? Aus meinen Recherchen zum Home Office habe ich gelernt, dass es da ja erhebliche Einschränkungen gibt (räumlich getrennt, nur 10% private Nutzung etc) - ich hatte in einer meiner Wohnungen ein eigenes Lernzimmer, aber wird das Finanzamt diese Angabe überhaupt akzeptieren - jetzt im Nachhinein, wo man es nicht mehr nachprüfen kann?


    Es tut mir Leid, falls das doofe Fragen sind, aber ich hab jetzt schon ein Dutzend Artikel über den Verlustvortrag für Studenten gelesen und in jedem steht fast komplett das Gleiche drin und aus keinem davon werde ich wirklich schlau, wie das ganze jetzt wirklich funktioniert. Es ist, wie gesagt, meine erste Steuererklärung und ich will nach Möglichkeit nicht gleich alles falsch machen, zumal diese Angaben die einzigen in der Erklärung sind, die wirklich bedeutsam sind.


    Beste Grüße


    P.S.: Noch etwas ist mir aufgefallen, ich habe 2019 in München gelebt, bin aber 2020 berufsbedingt nach Berlin gezogen. Jetzt steht bei tax2020 mein zuständiges Finanzamt sei Berlin. Hat das so seine Richtigkeit?

    • Offizieller Beitrag

    Du musst für jeden in Frage kommenden Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) ggf. eine eigene Einkommensteuererklärung abgeben, da es sich bei der Einkommensteuer um eine sogenannte Abschnittsbesteuerung handelt. Du benötigst dazu demgemäß auch jeweils die entsprechende Programmversion, denn eine Programmversion beherrscht immer nur einen Veranlagungszeitraum.


    Ansonsten bitte einmal die erweiterte Forumssuche mitgeeigneten Suchwörtern nutzen und nicht mehrere Themen in einem Sammelthread dieser Art unterbringen. Von daher schließe ich den Thread hier. Sofern nach Nutzung der erweiterten Forumssuche und der Programmhilfe/-suche noch Fragen offen bleiben, bitte für jedes Thema einen eigenen Thread aufmachen.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.