Folgende Frage habe ich zur Erfassung von Kapitalerträgen im Zusammenhang mit einer Eigentumswohnung:
Als Miteigentümer in einer Wohnanlage werde ich an den Zinseinnahmen aus der Verzinsung der Rücklagen der WEG beteiligt. Wo trage ich diese Kapitalerträge ein? Auf der jährlichen Abrechnung der Hausverwaltung werden mir die anteiligen Erträge und abgeführten Steuern in der Aufstellung zur Entwicklung der Rücklagen bescheinigt. Da ich keine Kirchensteuer abführe bin ich eigentlich zur Angabe verpflichtet, auch wenn es sich gegenwärtig nur um minimale Beträge handelt.
Gruß Klaus